28.08.2026 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Arztsuche mit Informationen zur Barrierefreiheit von Praxen

Die Arzt- und Psychotherapeutensuche im Portal „116117“ enthält jetzt auch Angaben zur Barrierefreiheit von Praxen in Deutschland. Mit dem Angebot der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sollen Menschen mit Behinderungen künftig leichter eine geeignete Praxis finden. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten sind aufgefordert, Angaben zur Barrierefreiheit ihrer Praxen zu ergänzen bzw. zu aktualisieren.

97.973 ärztliche oder psychotherapeutische Praxen vermeldete die KBV im März 2026. Mit Beginn der Erhebungen zu Aspekten der Barrierefreiheit hatten im Frühjahr rund 1.300 Praxen einen Online-Fragebogen der KBV genutzt und Angaben etwa zu vorhandenen Fahrstühlen, der Breite von Türen oder Informationen in Leichter Sprache für Patientinnen und Patienten eingereicht. Damit die Arzt- und Psychotherapeutensuche einen bundesweiten Überblick ermöglicht, ist es erforderlich, dass sich möglichst alle Praxen beteiligen. Die Angaben erscheinen automatisch in der Arzt- und Psychotherapeutensuche des Portals „116117“, das nach der bundesweit einheitlichen Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst benannt ist. Zusätzlich werden die Informationen auch in den regionalen Arzt-Suchen der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie in der ausschließlich KBV-Mitgliedern vorbehaltenen „Kollegensuche“ bereitgestellt. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert etwa 25 Minuten: Zum KBV-Fragebogen Barrierefreiheit.

Einheitliche Kriterien

Die KBV setzt mit der Erhebung eine Vorgabe des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes um, Informationen zur Barrierefreiheit von Praxen bundesweit einheitlich bereitzustellen. Der von der KBV gemeinsam mit dem Deutschen Behindertenrat und der Bundesfachstelle Barrierefreiheit erstellte Kriterienkatalog erfasst die Barrierefreiheit für folgende Beeinträchtigungen:

  • Sehbeeinträchtigung
  • Blindheit
  • Mobilitätseinschränkungen
  • Kognitive Beeinträchtigungen
  • Schwerhörigkeit
  • Gehörlosigkeit
  • Taubblindheit / Hör- und Sehbeeinträchtigung

Mehr Transparenz

Die KBV betont, dass für die Praxen mit der Teilnahme an der Online-Befragung keine Verpflichtung verbunden sei, vorhandene Barrieren zu beseitigen. Es gehe ausschließlich darum, mehr Transparenz über die Praxisausstattung für Menschen mit Behinderungen zu schaffen – ohne den Anspruch, dass alle Kriterien von allen Praxen erfüllt werden.

Wie Praxisinhaberinnen und -inhaber Barrieren erkennen und abbauen können, dazu stellt die KBV eine Themenseite einschließlich Checkliste, Fortbildungsangeboten und rechtlichen Grundlagen zur Verfügung.

Zur KBV-Themenseite Barrierefreiheit

Arztsuche.116117.de

(Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Kassenärztliche Bundesvereinigung)


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