ASMK fordert weitere Reform der Eingliederungshilfe
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) fordert den Bund in einem Positionspapier eindringlich dazu auf, die Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen voranzutreiben. Die bisherigen Reformen seit 2018 hätten die Ziele mehr Teilhabe und weniger Kostensteigerung nur teilweise erreicht.
Alle Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales erkennen Handlungsbedarf, das SGB IX weiter zu überarbeiten. Die Reformziele seien bisher nur zum Teil erreicht, während die Eingliederungshilfe vor der Herausforderung stehe, immer höhere Aufwendungen zu bewältigen. Die ASMK stellt in ihrem Papier an den Bund deshalb konkrete Forderungen, darunter insbesondere, einen Zeitplan für die weiteren Bund-Länder-Beratungen zur Weiterentwicklung des SGB IX vorzulegen.
Folgende Eckpunkte hebt die ASMK hervor:
- Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben muss verbessert, die Kostenentwicklung strenger gesteuert werden.
- Es bedarf mehr Anstrengungen zur inklusiven Gestaltung wichtiger Lebensbereiche wie Nah- und Fernverkehr, Gebäuden und Schulen.
- Der Einsatz von Schulbegleitern in Pooling-Lösungen muss erleichtert werden.
- Die Eingliederungshilfe braucht bessere Planungs- und Steuerungsprozesse und weniger Bürokratie.
- Die Finanzierung bzw. Refinanzierung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung muss gesichert werden.
- Die Abgrenzung der Kosten zwischen Pflege und Eingliederungshilfe muss neu justiert und die Kosten angemessen aufgeteilt werden.
- Alle Regelsysteme sind inklusiv auszurichten; insbesondere ist die Verzahnung der Eingliederungshilfe mit anderen individuellen Leistungen zu verbessern.
Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf, derzeitige ASMK-Vorsitzende, betont:
„Inklusion ist ein Grundrecht, kein Privileg. Wir brauchen ein Deutschland, in dem alle Menschen selbstbestimmt leben können – mit oder ohne Behinderung.“
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales aller Bundesländer. Sie dient der Koordinierung länderübergreifender Arbeits-, Sozial- und Pflegepolitik. Der Vorsitz wechselt jährlich – 2025 liegt er bei Bayern. Die ASMK bietet auch eine Plattform für den Austausch mit dem Bund. Die nächste Sitzung der Amtschefinnen und Amtschefs findet am 9./10. Oktober 2025 in München statt. Die Hauptkonferenz der Ministerinnen und Minister folgt am 26./27. November 2025, ebenfalls in München.
Weitere Informationen
ASMK-Appell an Bund: Eingliederungshilfe muss weiter reformiert werden
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!