23.07.2025 Internationales

Aufruf zu Stellungnahmen: Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen im Fokus

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bittet um schriftliche Stellungnahmen für einen Entwurf einer Leitlinie zur Bekämpfung mehrfacher und intersektionaler Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Einreichungen sind bis 15. September 2025 möglich.

Der Fachausschuss hat Lücken bei der Umsetzung von Artikel 5 (Nichtdiskriminierung), Artikel 6 (Frauen mit Behinderungen) und Artikel 16 (Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch) des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) festgestellt. Dazu zählt er ein begrenztes Verständnis und Bewusstsein für das Konzept der mehrfachen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowie ihre häufig fehlende Anerkennung in Antidiskriminierungsgesetzen und politischen Rahmenbedingungen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine regelmäßige und systematische Erhebung von Daten in detaillierteren Kategorien (sog. disaggregierte Daten) fehle.

Mit der zu entwickelnden Leitlinie sollen Vertragsstaaten und andere Akteure Anleitung bei der Beseitigung von Umsetzungslücken erhalten. Außerdem sollen bewährte Verfahren bei der Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen gesammelt werden. Alle interessierten Akteure – darunter Staaten, Nichtregierungsorganisationen (NGO), Wissenschaft, Betroffene und weitere – können Stellungnahmen insbesondere zu folgenden Themen einreichen:

  • Anerkennung von Behinderung und fehlender angemessener Vorkehrungen als Diskriminierungsformen
  • Berücksichtigung intersektionaler Diskriminierung in Gesetzgebung und Politik
  • Datenerhebung zu Diskriminierung auf Basis von Behinderung und weiteren Faktoren (z. B. Geschlecht, Herkunft, Religion)
  • Besonders gefährdete Gruppen (z. B. Frauen mit Behinderungen in ländlichen Regionen, Minderheiten, Frauen und Mädchen mit Fluchterfahrung, ältere oder junge Mädchen, Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen)
  • Lebensbereiche mit besonders starker Ausgrenzung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen (z. B. Wohnen, Arbeit, Justiz, politische Teilhabe)
  • Verfügbare und wirksame Rechtsmittel
  • Positive Beispiele aus der Praxis (Gesetze, Programme, Strategien)

Die Beiträge können in Englisch, Französisch und Spanisch eingereicht werden, sie werden online veröffentlicht und dienen zur Formulierung der Leitlinie durch die entsprechende Arbeitsgruppe.

Einreichungsfrist ist der 15. September 2025. Details zu möglichen Formaten und Länge sowie zur Übermittlung der Einreichungen finden sich unter folgendem Link: Call for input.

(Quelle: UN-Fachausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen [CRPD])


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