27.11.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

BAG WfbM aktualisiert Stellungnahme zur Modernisierung des Vergaberechts

Aufgrund des voranschreitenden parlamentarischen Verfahrens hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) eine Aktualisierung ihrer Stellungnahme zur Modernisierung des Vergaberechts vorgenommen. Die BAG WfbM weist nachdrücklich darauf hin, dass Leistungserbringungen im sozialrechtlichen und sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis weiterhin vergabefrei bleiben. Dies müsse eindeutig im Gesetz verankert werden.

Durch die Novellierung des Vergaberechts sollen die EU-Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU in deutsches Recht umgesetzt werden. Aus diesem Anlass will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Vergaberecht grundlegend verändern. Es soll unter anderem anwenderfreundlicher und weniger bürokratisch sein sowie den Handlungsspielraum der Kommunen erweitern und Wirtschaftskriminalität wirksamer bekämpfen. Zudem soll verstärkt auf elektronische Kommunikation gesetzt werden.

Der Gesetzentwurf wird zurzeit im Deutschen Bundestag beraten.

Weitere Informationen:

  • Stellungnahme der BAG WfbM e.V.

Aktualisierte Stellungnahme der BAG WfbM e.V. vom 10.11.2015

  • Informationsseite des BMWi zur Reform des Vergaberechts

Informationsseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Reform des Vergaberechts

(Quellen: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)


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