Behindertenbeauftragte fordern Stärkung der politischen Partizipation
Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern haben sich bei ihrer jüngsten Konferenz vor allem mit dem Recht auf politische Beteiligung von Menschen mit Behinderungen beschäftigt und in einer gemeinsamen „Mainzer Erklärung“ verschiedene Forderungen dazu veröffentlicht.
Politische Partizipation ist ein Menschenrecht und wird als solches durch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK, Artikel 29, Artikel 33 Absatz 3 und Artikel 4 Absatz 3) normiert. Jedoch werde sie bislang nicht ausreichend umgesetzt, heißt es in der Erklärung. „Erst dann, wenn Menschen mit Behinderungen von Anfang an in politische Entscheidungen einbezogen werden, können wir von der Partizipation sprechen, die ihnen laut UN-Behindertenrechtskonvention zusteht“, betont Jürgen Dusel, geschäftsführender Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Ellen Kubica, die rheinland-pfälzische Landesbeauftragte, fordert, dass Partizipation nicht unter den Tisch fallen dürfe. Politische Partizipation müsse auf allen Ebenen ermöglicht werden: sowohl auf der legislativen, exekutiven und judikativen als auch auf der Bundes-, Landes- und kommunalen Ebene, verlangen die Beauftragten in der „Mainzer Erklärung“. Insbesondere auf der kommunalen Ebene besteht nach ihrer Auffassung noch Verbesserungsbedarf.
Rahmenbedingungen müssen stimmen
Damit möglichst viele Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache gehört werden und ihre Interessen in der Politik vertreten können, müssen Bund, Länder und Kommunen geeignete Rahmenbedingungen schaffen. Die Beauftragten fordern deshalb u. a., Organisationen von Menschen mit Behinderungen in ausreichendem Maße institutionell zu fördern, Beteiligungsformate und Sitzungen barrierefrei anzubieten und Assistenzleistungen im Zusammenhang mit Ämtern und Mandaten, auch im Ehrenamt, zu finanzieren. Außerdem müssten die Beteiligungsstandards an die Bedarfe der Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen angepasst werden, beispielsweise durch ausreichend lange Fristen.
Laut den Beauftragten von Bund und Ländern gibt es Personengruppen, für die politische Partizipation besonders schwer zugänglich ist: Dazu gehören neben Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf zum Beispiel auch Menschen mit Behinderungen in besonderen sozialen Schwierigkeiten oder junge Menschen mit Behinderungen. Auf kommunaler, Landes- und Bundesebene seien deshalb der Aufbau von Selbstvertretungen zu fördern und gelungene Praxisbeispiele miteinander zu vernetzen.
Die Beauftragten betonen, dass sich politisches Handeln an der Umsetzung der UN-BRK orientieren müsse. „Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gilt es, mithilfe des Sachverstandes von Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen Auswahlentscheidungen über knappe Ressourcen so zu treffen, dass sie zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe führen.“
Weitere Informationen
(Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen)
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