Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern positionieren sich zur Diskussion um Leistungskürzungen
Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen haben zum Abschluss ihres 71. Treffens in Celle am 22./ 23. April 2026 eine gemeinsame Position zu den diskutierten Leistungskürzungen in der Eingliederungs- und Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht. Sie beziehen sich dabei auf die Vorschläge aus dem Arbeitspapier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ vom 25. März 2026.
Die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Bundes und der 16 Bundesländer kommen zweimal im Jahr zu einer Konferenz (KBB) zusammen. Im Wechsel hat je ein Bundesland den Vorsitz, in diesem Halbjahr Niedersachsen. Das Arbeitspapier mit Kürzungsvorschlägen, das von einer Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Kommunen verfasst wurde, hat die KBB mit größter Besorgnis zur Kenntnis genommen, es enthalte eine Vielzahl konkreter Kürzungsvorschläge – ohne jede Abwägung der Auswirkungen für die betroffenen Menschen oder entstehende Folgekosten. Die Vorschläge lassen weitreichende Einschnitte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen erwarten. Sie würden zu unzumutbaren Einschnitten in der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen führen. Es sei deutlich, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vereinbar wären.
Besonders problematisch sieht die KBB die geforderte Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, das Grundlage für eine selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen ist. Zudem werde das Ziel des Bürokratieabbaus kaum angegangen, dafür aber die Beschneidung der Rechte von Menschen mit Behinderungen forciert. Einige der Vorschläge, wie die Absenkung der Vermögensfreigrenzen in der Eingliederungshilfe, stünden sogar im Widerspruch zum erklärten Anliegen des Bürokratieabbaus. Andere Vorschläge lasten unerledigte Aufgaben, wie den barrierefreien Ausbau des ÖPNV, den Menschen mit Behinderungen an oder würden Folgekosten generieren, die weit über den möglichen Einsparungen stünden. Die KBB fordert daher die Regierungen von Bund und Ländern auf, die vorliegenden Kürzungsvorschläge nicht zur Grundlage gesetzgeberischer Initiativen zu machen:
„In ihrer Gesamtschau sind die Vorschläge nicht geeignet, die erforderliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe unter dem Blickwinkel der Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen und der angestrebten Dämpfung der Kostendynamik auszugestalten. Sie sind damit abzulehnen.“
Die KBB benennt als Kostentreiber gestiegene Personal- und Sachkosten sowie Fallzahlen. Die Kostensteigerungen seien außerdem Ausdruck davon, dass die Eingliederungshilfe als nachgelagertes Unterstützungssystem dort einspringen müsse, wo allgemeine Strukturen versagen – in der Schule, auf dem Wohnungsmarkt, in der Arbeitswelt und im öffentlichen Raum. Aus dieser Analyse leitet die KBB eine grundlegende Neuausrichtung der Debatte ab: Je inklusiver die Gesellschaft, desto weniger sind Menschen auf Eingliederungshilfe angewiesen.
Neben dem Positionspapier haben die Beauftragten eine detaillierte Bewertung der Einsparvorschläge von Bund, Ländern und Kommunen sowie damit verbundene Gegenvorschläge veröffentlicht. Beide Dokumente sind auf der Seite des Bundesbehindertenbeauftragten abrufbar:
Zum Positionspapier Eingliederungshilfe
Anlage: Detaillierte Bewertung
(Quelle: Konferenz der Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen)
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