11.06.2024 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Bericht und Beispiele aus der Praxis der Schlichtungsstelle im Jahr 2023

Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) legt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen jährlich einen Bericht über ihre Arbeit vor. Der Bericht für das Jahr 2023 enthält anschauliche Beispiele, u. a. aus den Bereichen Wohnen, Kommunikation oder Mobilität.

Von einem Anstieg der Schlichtungsanträge um 40 % berichtet die Schlichtungsstelle in ihrem Jahresbericht 2023. So sei die Zahl von 189 Anträgen im Jahr 2022 auf 267 Anträge im Jahr 2023 gestiegen. In mehr als der Hälfte der Schlichtungsverfahren konnte mit dem Eingreifen der Schlichterinnen und Schlichter eine gütliche Einigung zwischen den Parteien erzielt werden. Wie auch in den Vorjahren ging es in den meisten Fällen um das Benachteiligungs­verbot. Dabei beklagten die Antragstellenden häufig die Versagung angemessener Vorkehrungen, etwa bei der Bewilligung von Sozialleistungen. Anträge zum Thema „Zugang mit Assistenzhund“ machten im Jahr 2023 mehr als ein Fünftel der Anträge aus. Oft werde der Zutritt mit Hund zum Beispiel zu Reha-Kliniken oder zu Arztpraxen verweigert. Viele rechtliche Fragen für Menschen mit Assistenzhunden seien noch nicht endgültig geklärt.

Websites und Apps öffentlicher Stellen oft nicht barrierefrei

Webseiten und Apps öffentlicher Stellen des Bundes bzw. von Stellen, die das Vergaberecht anzuwenden haben, also öffentlich gefördert sind, müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar gestaltet werden. Das gilt auch für elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe. Dennoch haben viele öffentliche Stellen dem Bericht zufolge noch Barrieren ihrer Websites und Apps zu beseitigen, teilweise fehle auch die Erklärung zur Barrierefreiheit. Öffentliche Stellen müssen auf ihren Websites und in Apps eine solche Erklärung bereitstellen, die u. a. Hinweise zum Schlichtungsverfahren und die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle nach dem BGG enthält. In einigen Schlichtungsverfahren habe erreicht werden können, dass die digitalen Angebote von öffentlichen Stellen auf Barrierefreiheit geprüft wurden, so der Bericht.

Nicht in allen Fällen, die die Schlichtungsstelle erreichen, ist sie auch zuständig. In etwa der Hälfte aller Anträge hat das Team daher auf andere Stellen verwiesen. Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes im Jahr 2025 wird die Schlichtungsstelle auch für entsprechende Fälle zuständig sein, in denen es um Produkte und Dienstleistungen privater Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) geht.

Die angeführten Beispiele der Schlichtungsstelle aus dem Jahr 2023 veranschaulichen nicht nur aus Sicht der Antragstellenden erfolgreich durchgeführte Verfahren, sondern auch solche, bei denen keine Einigung erreicht werden konnte oder in denen die Schlichtungsstelle nicht zuständig war. Bei Forderungen an private Anbieter verweist die Schlichtungsstelle BGG daher an die Universalschlichtungsstelle des Bundes.

Zum Jahresbericht 2023 der Schlichtungsstelle BGG mit Praxisbeispielen 

(Quelle: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz)


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