13.01.2023 Politik

Bericht zu Forschungs- und Begleitprojekten des BTHG

Ende 2022 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dem Deutschen Bundestag und Bundesrat den Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), das sind Forschungs- und Begleitprojekte, vorgelegt. Pandemiebedingt konnten noch nicht alle Untersuchungen abgeschlossen werden, einige Projekte wurden daher verlängert.

Durch das BTHG wurde die Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 aus dem System der Sozialhilfe herausgelöst und grundlegend reformiert. Eingliederungshilfeleistungen sollten sich nun konsequent am individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen orientieren. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sollte damit verbessert und ihre Selbstbestimmung gestärkt werden. Die Umsetzung der Reform wurde gemäß Art. 25 Abs. 2 bis 4 BTHG von Projekten zu folgenden Themen begleitet und untersucht:

  • Begleitung der Umsetzung der Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (Umsetzungsbegleitung BTHG),
  • Untersuchung der Ausführung sowie der absehbaren Wirkungen der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe (Wirkungsprognose),
  • Modellhafte Erprobung der zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Verfahren und Leistungen der Eingliederungshilfe (modellhafte Erprobung),
  • Untersuchung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe (Finanzuntersuchung).

Der nun vorgelegte Bericht zu diesen Projekten (Bundestags-Drucksache 20/5150) gibt Einblicke, etwa zu den Wirkungen der Reform auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder den finanziellen Auswirkungen für die Träger der Eingliederungshilfe – allerdings mit dem Hinweis, dass die Befunde einen Zwischenstand darstellen. Knapp sechs Jahre nach der Verabschiedung des BTHG sei die angestrebte Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe noch nicht vollständig in der Praxis umgesetzt. Diese Verzögerung verortet der Bericht u. a. bei schwierigen Aushandlungsprozessen und der Covid-19-Pandemie. Die Projekte hätten daher den von Übergangsregelungen geprägten Umsetzungsstand untersuchen müssen.

Aus den bisherigen Ergebnissen geht hervor, dass Selbstvertretungsorganisationen vor allem die durch das BTHG gestiegene Transparenz sowie die Ermöglichung passgenauerer Leistungen betonen, während Leistungsträger den höheren Aufwand in der Verwaltungs­praxis in Verbindung mit Fachkräfteengpässen kritisieren. In der Verwaltungspraxis habe sich z. B. der Beratungsumfang der Eingliederungshilfeträger vergrößert. Hinsichtlich des mit dem BTHG eingeführten Budgets für Arbeit nach § 61 SGB IX und der anderen Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX zeigen bisherige Erhebungen, dass diese neuen Angebote deutlich seltener in Anspruch genommen wurden als erwartet.

Einer Reihe von Forschungsfragen soll im Zuge einer Verlängerung der Projekte Finanzuntersuchung und Wirkungsprognose um zwei Jahre weiter nachgegangen werden. Auch das Projekt „Umsetzungsbegleitung BTHG“ soll bis Ende 2024 in Teilen fortgeführt werden, um die weitere fachliche Begleitung für die noch andauernde Umsetzung der Reform sicherstellen. Die modellhafte Erprobung konnte dagegen mit der Abgabe des Endberichts der Evaluation im Sommer 2022 regulär beendet werden.

Der umfassende Bericht zu den Begleitprojekten zum BTHG (PDF, 34 MB, 1391 Seiten) kann auf der folgenden Website des BMAS heruntergeladen werden:

BMAS: Bericht zum BTHG vorgelegt

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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