03.11.2023 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Außerklinische Intensivpflege: Ratgeber des bvkm für Betroffene

Seit dem 31. Oktober 2023 ist die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses endgültig verbindlich. Verordnungen über die sogenannte spezielle Krankenbeobachtung nach dem alten Recht haben nun ihre Gültigkeit verloren. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) gibt Menschen mit Intensivpflegebedarf daher in einem aktuellen Ratgeber Tipps und Hinweise zur AKI-RL.

Die AKI-RL konkretisiert Regelungen des umstrittenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) wie z. B., für welchen Personenkreis außerklinische Intensivpflege (AKI) verordnet werden darf. Davon sind Menschen betroffen, die rund um die Uhr beobachtet werden müssen, weil sie mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich in lebensbedrohliche Situationen geraten. Neben beatmeten und trachealkanülierten Menschen können dies auch Patientinnen und Patienten mit therapieresistenten Epilepsien oder Kinder mit Diabetes mellitus Typ 1 sein. Nicht immer ist der Anspruch auf AKI eindeutig gegeben. Der Ratgeber thematisiert mögliche Hürden für Betroffene und weist auf einschlägige Rechtsprechung hin.

Neu ist, dass die AKI nur noch von bestimmten Ärztinnen und Ärzten verordnet werden darf. Auch muss jetzt bei beatmeten und trachealkanülierten Patientinnen und Patienten vor jeder Verordnung das Potenzial für eine Entwöhnung von der Beatmung oder eine Dekanülierung geprüft werden. Für diese sogenannte Potenzialerhebung stehen derzeit aber nicht genügend Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung. Bis Ende 2024 gilt deshalb eine Ausnahmeregelung, die ebenfalls im Ratgeber näher erläutert wird. Die Publikation enthält darüber hinaus Links zu den maßgeblichen Rechtsgrundlagen und Hinweise zu weiterführenden Informationen.

Der aktuelle Ratgeber des bvkm zur Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie kann als Webversion unter folgendem Link kostenlos heruntergeladen werden:

Zum Ratgeber: Die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie

(Quelle: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.)


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