Beitrag drucken oder senden
Beitrag in Sozialen Netzen teilen
Dieser Beitrag gehört zu:
Nach Ansicht des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) fehlen im Entwurf des Bundesteilhabegesetzes Regelungen, die auch behinderten Menschen gleichberechtigte Bildungschancen eröffnen. Der Verband ruft Betroffene dazu auf, eigene Erfahrungen in Form von Fallbeispielen einzusenden.
Blinde und sehbehinderte Menschen brauchen für eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildungsangeboten oft Unterstützung, wie z. B. Hilfsmittel, Assistenz oder die Übertragung von Lernmaterialien in zugängliche Formate. Oft ist das mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Der DBSV unterstreicht deshalb in seiner Stellungnahme zum Bundesteilhabegesetz, dass es bei den Leistungen für Bildung keinen Stillstand oder gar Rückschritte geben darf, sondern dass dieser Bereich zukunftsorientiert weiterentwickelt werden muss.
In seinem Newsletter dbsv-direkt Nr. 46-16 sucht der Verband Fallbeispiele zu verschiedenen Aspekten des Themas "Bildung":
Betroffene sind dazu aufgerufen, ihren Fall stichwortartig zu schildern und Kontakt mit dem DBSV-Rechtsreferat, Christiane Möller, Tel.: 0 30 / 28 53 87-165, E-Mail: c.moeller@dbsv.org aufzunehmen.
Bereits Ende Juli hatte der Verband in einem "Steckbrief" um Mitwirkung bei der Suche nach Fallbeispielen für Blindengeld-Ungerechtigkeiten gebeten (siehe dbsv-direkt Nr. 44-16).
(Quelle: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.)
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!