14.10.2024 Sonstige Veröffentlichungen

Deutscher Juristentag: Werkstattbeschäftigte in Mindestlohngesetz einbeziehen

Der 74. Deutsche Juristentag vom 25. bis 27. September 2024 in Stuttgart hat sich in seiner Abteilung Arbeits- und Sozialrecht dafür ausgesprochen, dass Werkstattbeschäftigte nach § 221 SGB IX in das Mindestlohngesetz einbezogen werden – es sei denn, die Beschäftigung dient überwiegend der Rehabilitation.

Hierfür hatte sich zuvor noch deutlicher die Referentin Prof. Dr. Eva Kocher ausgesprochen. Der Beschluss stand im Kontext des Generalthemas „Wen schützt das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht“, bei dem kritisch über Ausnahmen und Lücken im gesetzlichen Schutz diskutiert wurde. Nachzulesen ist der Wortlaut des Beschlusses unter "Beschlüsse Arbeits- und Sozialrecht" (Stand 27. September 2024), Beschluss Nr. 7 der Abteilung.

74. Deutscher Juristentag: Beschlüsse Arbeits- und Sozialrecht

74. Deutscher Juristentag: Thesen der Gutachterinnen und Gutachter sowie der Referentinnen und Referenten

(Quelle: Deutscher Juristentag)

 


Kommentare (2)

  1. Wolfgang
    Wolfgang 21.10.2024
    Bei den Blindenwerkstätten gilt m.W. der Mindestlohn (da Arbeitnehmer), nicht aber generell bei WfbM (soweit Rehabilitanden).
  2. Ray Bondy
    Ray Bondy 18.10.2024
    Unglaublich aber wahr...die Arbeitskraft der Menschen mit Behinderung nutzen und dann nicht einmal Mindestlohn...da bleibt einem die Spucke weg!

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