02.09.2026 Betriebe und Interessenvertretungen
DGB: Menschen mit Behinderungen vor Arbeitsplatzverlust schützen
„Arbeitsmarkt aktuell“, der Newsletter zur Arbeitsmarktpolitik des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), befasst sich in der Ausgabe 2/2026 mit der zunehmenden Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen. Basierend auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) fordert der DGB für schwerbehinderte Menschen u. a. einen besseren Schutz vor Arbeitsplatzverlust und eine passgenaue Förderung.
Im Juli 2026 waren in Deutschland rund 192.000 Menschen mit Behinderungen arbeitslos gemeldet – 3,4 Prozent mehr als im Vorjahresmonat, das entspricht einer Arbeitslosenquote von 12 Prozent. Für den DGB zeigt dies, dass bestehende Maßnahmen noch nicht ausreichen: Der Abstand zur allgemeinen Arbeitslosenquote habe sich nicht verringert, schwerbehinderte Menschen sind weiterhin deutlich häufiger arbeitslos als die Gesamtbevölkerung und haben trotz guter Qualifikationen deutlich schlechtere Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz.
Der DGB sieht zwar auch Fortschritte – etwa bei der Einführung der vierten Staffel der Ausgleichsabgabe oder der steigenden Zahl schwerbehinderter Auszubildender. Doch bestünden weiterhin erhebliche Hürden für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt, zudem müsse die Beschäftigungspflicht konsequent durchgesetzt werden.
Der Verband fordert für Menschen mit Behinderungen einen besseren Schutz vor Arbeitsplatzverlust und mehr Chancen auf Vermittlung in reguläre Beschäftigung im Falle der Arbeitslosigkeit. Wichtig sei hierbei eine passgenaue Förderung durch die Arbeitsverwaltung und die Rehabilitationsträger, trägerübergreifend und „wie aus einer Hand“.
SBV bei Aufhebungsvereinbarungen beteiligen
Dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht der DGB nach Hinweisen von gewerkschaftlich organisierten Schwerbehindertenvertretungen (SBV) der Automobilbranche darin, dass Unternehmen sich von schwerbehinderten Beschäftigten zunehmend über Aufhebungs- oder Ausscheidensvereinbarungen trennen. Teilweise würde so der gesetzliche Kündigungsschutz umgangen. Deshalb spricht sich der DGB dafür aus, die seit 2016 geltende Unwirksamkeitsregel bei unterbliebener Beteiligung der SBV auf alle personellen Einzelmaßnahmen, aber insbesondere für Aufhebungsverträge auszuweiten. Zudem soll mit einem individuellen Rechtsanspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement die betriebliche Wiedereingliederung langzeiterkrankter Beschäftigter gestärkt werden.
Mit Blick auf die Zugänglichkeit von Arbeitsplätzen schlägt der DGB die Verankerung einer vorausschauenden Barrierefreiheit als verbindliches Schutzziel im Arbeitsstättenrecht vor. Arbeitsplätze müssten von Beginn an so gestaltet werden, dass sie möglichst allen Beschäftigten offenstehen und spätere Anpassungen erleichtert werden. Der DGB verweist hierzu auf die UN-Behindertenrechtskonvention.
Ebenso müssten die inklusive Ausbildung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts weiter ausgebaut und dazu die Berufsschulen sowie schulische und betriebliche Ausbildungsstätten konsequent barrierefrei werden.
Die Ausgabe des Newsletters ist unter folgendem Link abrufbar: DGB-Arbeitsmarkt aktuell, 2/2026
(Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund)
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