Die rehabilitations- und teilhaberechtlichen Vorhaben im Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode (2025–2029) wurde am 5. Mai 2025 von den Regierungsparteien unterzeichnet. Der Vertrag enthält auch verschiedene Vorhaben im Bereich des Rehabilitations- und Teilhaberechts für Menschen mit Behinderungen
(Die Zeilenangaben beziehen sich auf die Fundstelle im Koalitionsvertrag, der unter www.koalitionsvertrag2025.de abrufbar ist).
Im Wesentlichen sind die Pläne der Regierung zur Weiterentwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts im Abschnitt 1.2. des Koalitionsvertrags („Arbeit und Soziales“) enthalten. Unter der Überschrift „Inklusion“ wird das Ziel einer inklusiven Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention anerkannt, in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können (Zeilen 645–647). Dazu sind Maßnahmen in den folgenden Bereichen geplant:
Barrierefreiheit
Mit dem Ziel einer verbesserten Barrierefreiheit im privaten und öffentlichen Bereich soll das Behindertengleichstellungsgesetz weiterentwickelt werden, sodass u. a. alle öffentlich zugänglichen Gebäude des Bundes bis 2035 barrierefrei sind. Weiterhin soll auch auf Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft hingewirkt werden. Bestehende Gesetze sollen auf bürokratische und rechtliche Hürden überprüft werden und ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache aufgebaut werden (Zeilen 647–652).
Im Abschnitt „Digitales“ (2.3.) ist zudem das Ziel vereinbart, digitale Teilhabe zu gewährleisten und Barrierefreiheit zu stärken (Zeilen 2229–2230). Besondere Erwähnung findet die barrierefreie digitale Infrastruktur am Arbeitsmarkt sowie in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen (Zeilen 668–669). Außerdem sollen bei der Entwicklung von KI-Systemen die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden (Zeilen 666–668).
Für Gesundheit und Pflege (4.2.) wurde geplant, das Gesundheitswesen und die Pflegeversorgung barrierefrei und inklusiv weiterzuentwickeln (Zeilen 3548–3549).
Assistenzhunde
Für Assistenzhunde sollen die notwendigen Strukturen für deren Qualitätsanforderungen und Zugangsrechte geschaffen und die Zertifizierung sichergestellt werden. (Zeilen 652–653)
Inklusiver Arbeitsmarkt / Arbeitsmarkt und Behinderung
Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, verstärkt die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Dazu sollen die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit besser vernetzt und die Schwerbehindertenvertretungen gestärkt werden (Zeilen 654–657). Außerdem soll die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieben und allgemeinem Arbeitsmarkt und die Zugangssteuerung der Reha-Träger verbessert werden (Zeilen 657–660).
Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen erhalten und reformiert werden. Ziel ist, dass mehr Menschen aus einer Werkstatt auf den Arbeitsmarkt wechseln können. Dazu soll der Berufsbildungsbereich stärker auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet werden, der Nachteilsausgleich auch bei Übergängen erhalten bleiben und das Budget für Arbeit attraktiver gemacht werden (Zeilen 660–663). Außerdem soll das Werkstattentgelt verbessert und die nachrangige Förderung von Werkstätten und Wohnheimen für Werkstattbeschäftigte aus der Ausgleichsabgabe gesetzlich ermöglicht werden. (Zeilen 663–665)
Um das behinderungsbedingte Ausscheiden aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermeiden, soll der Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ gestärkt werden, indem der Ü45-Check flächendeckend umgesetzt und Bezieher von befristeten Erwerbsminderungsrenten zielgenauer mit Reha-Leistungen erreicht werden. Um das einfache, barrierefreie und digitale Beantragen möglichst vieler Leistungen zu ermöglichen, soll der gemeinsame Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen vorangetrieben werden. Außerdem wurde vereinbart, im SGB VI ein Fall-Management auf Basis der Bewertungen laufender Modellprojekte einzuführen und die Ausweitung auf weitere Bücher des Sozialgesetzbuchs zu prüfen. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement soll auch aufgrund zunehmender psychischer Erkrankungen bekannter gemacht und besonders in kleinen und mittleren Unternehmen gestärkt werden. Um Klarheit und Verbindlichkeit zu schaffen, möchte die Regierung die Feststellung der Erwerbsfähigkeit beschleunigen (Zeilen 622–631).
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) soll für Menschen, die arbeiten können, der Vermittlungsvorrang gelten, sodass sie schnellstmöglich in Arbeit vermittelt werden. Für diejenigen, die aufgrund von Vermittlungshemmnissen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden, soll eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt vor allem durch Qualifizierung, eine bessere Gesundheitsförderung und Reha-Maßnahmen ermöglicht werden (Zeilen 506-511).
Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und Weiterentwicklung des Reha-Systems
Die Umsetzung und Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes soll gemeinsam mit den Ländern und Kommunen auf Grundlage der BTHG-Evaluationen beraten werden. Ziel ist, Änderungsbedarfe, u. a. zum Bürokratieabbau, zu identifizieren und Pauschalierungen zu prüfen.
Das System der Rehabilitation und Teilhabe soll im Sinne des Prinzips „Leistung aus einer Hand“ weiterentwickelt und dabei die spezifischen Bedarfe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in den Blick genommen werden. Auf der Basis der BTHG-Evaluation sollen die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen weiterentwickelt und ihre Finanzierung sicherstellt werden (Zeilen 670–678).
Außerdem ist geplant, die Teilhabechancen von Menschen mit komplexen Behinderungen zu verbessern (Zeile 666), den Gewaltschutz in der Behindertenhilfe zu stärken (Zeilen 669–670) und das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege zur Schließung von Versorgungslücken zu klären (Zeilen 673–674).
Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis soll künftig digital und sicher in Europa mitzuführen sein (Zeilen 497–499).
Inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Die neue Bundesregierung hält an dem Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe durch reduzierte Schnittstellen fest, um den betroffenen Familien den Zugang zu Leistungen zu erleichtern und die Behörden zu entlasten. Es ist geplant, zeitnah damit zu beginnen, gemeinsam mit Ländern und Kommunen unter Einbeziehung des umfangreichen Beteiligungsprozesses eine für sie umsetzbare Lösung zu erarbeiten (Zeilen 3214–3218).
Inklusiver Sport
Im Koalitionsvertrag wird die enorme Bedeutung des Sports für Integration und Inklusion ebenso wie für Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation betont (Zeilen 3696–3697). Zu viele Menschen würden durch den Sport allerdings nicht erreicht. Daher will sich die Regierung für Inklusion einsetzen, damit mehr Menschen Sport treiben können. Der Behindertensportverband und die Special Olympics sollen weiter unterstützt werden. Für benachteiligte Familien soll der Zugang zu Sportangeboten verbessert werden (Zeilen 3748–3752).
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