Die UN-BRK im Podcast
In eigener Sache: „Recht auf Teilhabe – Der Podcast rund um Inklusion, Rehabilitation und Teilhabe“ der DVfR und ihrer wissenschaftlichen Partner widmet drei neue Episoden dem thematischen Schwerpunkt UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Im ersten Teil sprechen Michael Beyerlein und René Dittmann von der Universität Kassel über den Rechtscharakter der UN-BRK und das Staatenprüfverfahren.
Die drei Schwerpunktfolgen sind zugleich ein Rückblick auf die Projekttagung „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, Österreich und der Schweiz“. Sie fand unter Mitwirkung von deutschen, österreichischen und schweizerischen Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Politik und Verbänden im Juni 2024 in Kassel statt. Teil 1 der Schwerpunktreihe (zugleich Folge 10 des Podcasts) umfasst Ausschnitte der Vorträge von Andreas Müller (Universität Basel), Felix Welti (Universität Kassel), Barbara von Rütte (Universität Basel), Leander Palleit (Deutsches Institut für Menschenrechte), Christine Steger (Bundesbehindertenanwältin Österreichs) und Caroline Voithofer (Universität Innsbruck). Sie geben Einblick in den Rechtscharakter der UN-BRK, ihre Geltung in föderalen Mehrebenensystemen, die gerichtliche Rezeption der UN-BRK, das Staatenprüfungsverfahren und die Kritik der UN an der Umsetzung in den drei Ländern.
Die Schwerpunktreihe ist im Projekt „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht“ (ZIP – NaTAR) der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und ihrer Kooperationspartner entstanden – gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds. Konzeption und Umsetzung der thematischen Schwerpunktsetzung zur UN-BRK als Podcast-Episoden liegen bei der Universität Kassel unter Federführung von Prof. Dr. iur. Felix Welti.
Ausblick:
Teil 2 wird sich mit der Umsetzung des Rechts auf Bildung im Sinne des Artikels 24 UN-BRK befassen und gegen Ende Oktober auf Reha-Recht.de, Podigee und weiteren Podcast-Plattformen abrufbar sein. In allen drei Ländern gibt es Bemühungen um ein inklusiveres Regelschulwesen, zugleich bestehen Sonderschulen und Förderschulen weiter oder werden sogar ausgebaut. Das Spannungsverhältnis in der institutionellen und inhaltlichen Ausrichtung und die erhebliche Bandbreite in föderal organisierten Staaten werden in dieser Folge diskutiert.
Teil 3 beleuchtet das Recht auf Arbeit, wie es in Artikel 27 UN-BRK festgehalten ist. In Deutschland und Österreich gibt es Beschäftigungspflichten für Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes, in der Schweiz wird darüber diskutiert. Alle drei Länder haben einen Vorrang der Rehabilitation vor Rente geregelt. Kontrovers diskutiert werden in allen Staaten geschützte Werkstätten. Teil 3 der Schwerpunkreihe greift wesentliche Statements aus der Fachtagung dazu auf. Die Episode wird ab Mitte November online verfügbar sein.
Die UN-Behindertenrechtskonvention – Teil 1
(Folge 10 des Podcasts Recht auf Teilhabe, 29:17 Min.)
Die UN-Behindertenrechtskonvention – Teil 2
(Folge 11, 18:59 Min.)
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