Die UN-BRK in Berlin: Wie weiter nach der zweiten Staatenprüfung?
Rund 130 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und den Organisationen von Menschen mit Behinderungen haben am 6. September 2024 im Berliner Abgeordnetenhaus über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Berlin diskutiert. Die Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte als Mitveranstalterin zieht in ihrem Konferenzbericht ein positives Fazit über den Austausch.
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat nach der Staatenprüfung 2023 gegenüber der Bundesrepublik viele Herausforderungen bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen benannt, die auch für das Land Berlin relevant sind. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat daher im Rahmen des Projekts „Monitoring-Stelle Berlin“ die Konferenz mit dem Titel „Die UN-BRK in Berlin: Wie weiter nach der zweiten Staatenprüfung?“ gemeinsam mit inklusionspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen organisiert. Frieder Kurbjeweit von der Monitoring-Stelle unterstrich das starke parlamentarische Interesse an der Veranstaltung, dies zeige, dass die Abschließenden Bemerkungen der Vereinten Nationen als allgemein handlungsleitend angesehen werden. Die Konferenz sollte der Bestandsaufnahme dienen, um einen Fahrplan für die nächsten Jahre aufzustellen. Dass sich vier inklusionspolitische Sprecherinnen und Sprecher fraktionsübergreifend für ein Anliegen stark machen und dafür sorgen, dass es im Plenarsaal des Parlaments diskutiert wird, sei ein außerordentlich starkes, im Ländervergleich beispielloses Signal, sagte Kurbjeweit.
Catharina Hübner, Leiterin der Monitoring-Stelle Berlin, hob die völkerrechtliche Verbindlichkeit der UN-BRK mit Blick auf die Landesebene hervor. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen müssten als Querschnittsthema bereichsübergreifend von Regierung und Gesellschaft anerkannt und systematisch bei allen politischen Maßnahmen auf allen Ebenen berücksichtigt werden („Disability Mainstreaming“). Verfahren zur politischen Partizipation seien flächendeckend verpflichtend und transparent zu verankern. Alle Gesetze und untergesetzlichen Normen müssten systematisch auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-BRK geprüft werden. Es brauche einen Systemwechsel, um die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen nicht weiter einzuschränken. Hierfür empfiehlt der UN-Ausschuss Förderschulen, Werkstätten und stationäre Wohneinrichtungen schrittweise um- und abzubauen und durch inklusive Strukturen zu ersetzen.
Der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen wurde in der Veranstaltung viel Raum gegeben. Vier Fachforen befassten sich mit den Themen „Inklusive Arbeit und Ausbildung“, „Rechte von geflüchteten Menschen mit Behinderungen“, „Inklusive Bildung“ und „Politische Partizipation“. Dabei kamen die Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen von Menschen mit Behinderungen direkt mit fachpolitischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern sowie Vertretungen aus der Verwaltung ins Gespräch. Als Diskussionsgrundlage hatte die Monitoring-Stelle Berlin eine Konferenzbroschüre konzipiert, welche die Abschließenden Bemerkungen vorstellt und in Bezug auf die Situation in Berlin eingeordnet sowie Empfehlungen zu den vier Themen der Fachforen enthält.
In den Fachforen wurden als konkrete Ansätze eine durch die Koalition geplante Verfünffachung der Ausgleichsabgabe für öffentliche Arbeitgeber in Berlin genannt, der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden in der Berufsausbildung, das Lehren der Gebärdensprache an Schulen als Maßnahme der Bewusstseinsbildung, eine inklusionsorientierte Ausgestaltung des Schulgesetzes, der Abbau des Förderschulsystems sowie ein Ende der Schulausschlüsse von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen u. a.
Auch die nicht hinnehmbare Mehrfachdiskriminierung von geflüchteten Kindern mit Behinderungen kam zur Sprache. Mit Blick auf die Belange geflüchteter Menschen mit Behinderungen wurde die Komplexität des Aufnahmeverfahrens moniert. Abhilfe soll ein digitales Erfassungsverfahren und die Bereitstellung eines Vertrauensraums schaffen. Das Vorhaben der Sozialverwaltung, einen Screeningbogen zur Identifizierung der besonderen Bedarfe von geflüchteten Menschen mit Behinderungen einzusetzen und ein Clearingzentrum zur weiteren Bedarfserfassung zu etablieren, wurde positiv aufgenommen. Ergänzend müsse ein Landesaufnahmegesetz verabschiedet werden, in dessen Rahmen verpflichtende Regelungen zur Identifizierung, Unterbringung und Versorgung zu verankern sind.
Aziz Bozkurt, Staatssekretär für Soziales, unterstrich zum Abschluss: „In den Foren wurde sehr deutlich: Wir haben überall Parallelsysteme, Parallelgesellschaften. Im Kern geht es darum, dass wir diese überwinden müssen. Wir stehen nicht dort, wo wir stehen sollten.“
Im Jahr 2025 steht die Fortschreibung des Maßnahmenplans „Berlin inklusiv“ an. Der Konferenz-Nachbericht sowie die Konferenzbroschüre sind unter folgendem Link abrufbar: UN-BRK im Land Berlin: Parallelsysteme in allen Lebensbereichen überwinden
(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)
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