27.12.2003 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen

Eingliederungshilfe-Verordnung (EingliederungshilfeV)

Eingliederungshilfe-Verordnung (EingliederungshilfeV) nach § 60 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch regelt alle wesentlichen Aspekte der Eingliederungshilfe.

Die Verordnung beschreibt die Leistungen der Eingliederungshilfe und den Personenkreis der Anspruchsberechtigten.

Eingliederungshilfe-Verordnung

(Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)


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