10.01.2023 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Unterstützung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen in der Grundsicherung

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat Handlungsstrategien für die Träger der Grundsicherung und die Jobcenter im Umgang mit psychisch beeinträchtigten und erkrankten Personen im SGB-II-Leistungsbezug entwickelt.

Ein erheblicher Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II ist von psychischen Beeinträchtigungen und psychischen Erkrankungen betroffen. Psychische Beeinträchtigungen und Erkrankungen sind häufig Ursache von Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung. Es sei daher wichtig, Bedarfe möglichst früh zu erkennen und präventive, kurative und rehabilitative Leistungen nahtlos umzusetzen, betont der Deutsche Verein. Jobcenter könnten dazu beitragen, dass Berechtigte Leistungen in Anspruch nehmen. Durch die bedarfsgerechte Ausgestaltung von Eingliederungsleistungen und die Vermittlung in Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben könnten sie die Bewältigung einer psychischen Beeinträchtigung oder Erkrankung unterstützen, denn Erwerbstätigkeit sei ein wichtiger stabilisierender Faktor.

Mit den vorliegenden Empfehlungen will der Deutsche Verein ein stärkeres Bewusstsein dafür befördern, dass ein erheblicher Teil der Leistungsberechtigten psychisch erkrankt ist. Die Träger der Grundsicherung sollen Hinweise dafür erhalten, wie sie darauf hinwirken können, dass aus psychischen Beeinträchtigungen keine dauerhaften psychischen Erkrankungen entstehen. Zunächst wird dargestellt, wie die Betroffenheit von psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen bei Leistungsberechtigten im SGB II einzuschätzen ist und welche Bedeutung Erwerbsarbeit für diesen Personenkreis haben kann. Dann werden Handlungsprinzipien und Handlungsstrategien benannt und erläutert, die aus Sicht des Deutschen Vereins im Umgang mit psychisch beeinträchtigten und erkrankten Personen im SGB-II-Leistungsbezug umgesetzt werden sollten. So etwa mehr Flexibilität zeitlichen Unterbrechungen. „Es kommt der Teilnahme von psychisch beeinträchtigten oder kranken Personen entgegen, wenn Diskontinuität akzeptiert wird und in der Maßnahme berücksichtigt ist und wenn die Fachkräfte im Jobcenter wiederholte neue Vereinbarungen und Zuweisungen generell als Teil der Unterstützung dieser Zielgruppe verstehen“, heißt es in dem Papier. In § 16d Abs. 8 SGB II werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Personalkosten erstattet werden können, die entstehen, wenn eine besondere Anleitung, eine tätigkeitsbezogene Unterweisung oder eine sozialpädagogische Betreuung notwendig sind.

Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Unterstützung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und psychischen Erkrankungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) vom 07.12.2022 

(Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.)


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