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Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. spricht sich für eine effektivere und effizientere Umsetzung und Ausgestaltung der reformierten Eingliederungshilfe aus. Handlungsleitend sollte dabei das Ziel sein, Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben und Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Aus Sicht des Deutschen Vereins sind Weiterentwicklungen der Strukturen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX notwendig und sinnvoll, um einerseits den gestiegenen bürokratischen Aufwand bezüglich der Verwaltungsverfahren und andererseits steigenden Ausgaben entgegenzuwirken. Darüber hinaus seien der Bund und die Länder gefordert, dringend nachhaltige und sichere Finanzierungsansätze für die Eingliederungshilfe zu entwickeln. Diese sollten im Rahmen des derzeit laufenden Dialogprozesses zur Eingliederungshilfe zwischen Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam erörtert werden.
Mit den vorliegenden Empfehlungen gibt der Deutsche Verein Hinweise, wie die reformierte Eingliederungshilfe effizienter umgesetzt und gestaltet werden kann. Ziel müsse es sein, personenzentrierte und bedarfsgerechte Leistungen auch unter den sich ändernden Rahmenbedingungen sicherzustellen.
Der Deutsche Verein empfiehlt u. a.
Ferner weist der Deutsche Verein darauf hin, dass sich Vereinfachungsmöglichkeiten auch dadurch ergeben können, dass die Bedarfsermittlung ggf. stufenweise erfolgt. Nicht immer müsse die Bedarfsermittlung der Gesamtplanung zu einem Zeitpunkt vollständig umgesetzt werden. Schließlich weist der Deutsche Verein darauf hin, dass die Nutzung barrierefreier und datenschutzkonformer digitaler und KI-basierter Technologien dazu beitragen kann, die Prozesse der Bedarfsermittlung zu vereinfachen und den Arbeitsaufwand zu reduzieren.
Der Verband wiederholt zudem seine Empfehlungen an die Wissenschaft, interdisziplinär unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Leistungsträger, der Leistungserbringer und der Leistungsberechtigten zu erforschen, welche Strukturen und Prozesse sich teilhabefördernd auswirken. Er fordert, den Sozialraum stärker in den Blick zu nehmen und die sich daraus ergebenden Ressourcen und Synergien nutzbar zu machen.
Die Empfehlungen richten sich an Bundes- sowie Landesgesetzgeber, Träger der Eingliederungshilfe und weitere Rehabilitationsträger, Pflegekassen, Dienste und Angebote der Eingliederungshilfe, Freie Wohlfahrtspflege und Fachverbände für Menschen mit Behinderungen, Verbände und Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen.
Zu den Empfehlungen des Deutschen Vereins
(Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.)
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