Empfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Begleitung im Krankenhaus
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (Deutscher Verein) hat im September Empfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Ansprüche von Menschen mit Behinderungen auf eine Begleitung im Krankenhaus veröffentlicht. Das Papier richtet sich insbesondere an Träger und Erbringer von Leistungen der Eingliederungshilfe sowie an den Bundesgesetzgeber.
Ein Krankenhausaufenthalt kann für Menschen mit Behinderungen mit starken Ängsten oder Überforderungsgefühlen verbunden sein. Mögliche Verständigungsprobleme mit dem medizinischen und pflegerischen Personal können erschwerend hinzukommen.
Seit dem 1. November 2022 können Menschen mit Behinderungen daher unter bestimmten Voraussetzungen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt Begleitung durch eine vertraute Person in Anspruch nehmen, heißt es in der Einleitung des 18-seitigen Empfehlungspapiers des Deutschen Vereins. Übernehmen Personen aus dem familiären oder engsten persönlichen Umfeld die Begleitung eines Menschen mit Behinderungen, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung bei einem Verdienstausfall der Begleitperson Krankengeld. Liegt die Begleitung in den Händen vertrauter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe, werden die Kosten von den zuständigen Trägern übernommen.
Unterstützungsbedarf kann stark variieren
„Bezugspersonen ermöglichen häufig erst einen Krankenhausaufenthalt und die Durchführung der erforderlichen diagnostischen und/oder therapeutischen Maßnahmen“, schreibt der Deutsche Verein. Der Unterstützungsbedarf der Menschen mit Behinderungen könne dabei quantitativ und qualitativ stark variieren und neben der konkreten Beeinträchtigung auch von der Art der vorgesehenen Diagnose und Therapie im Krankenhaus abhängig sein.
Die Empfehlungen beleuchten die rechtlichen Grundlagen und erläutern die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Begleitung. Sie beschreiben die Aufgaben einer Begleitperson in Abgrenzung zu pflegerischen Unterstützungsleistungen und verdeutlichen, dass die Begleitung entweder durch eine nahestehende Person oder durch eine vertraute Person, die im Alltag bereits Leistungen im Sinne der Eingliederungshilfe erbringt, erfolgt. Beide Optionen können also nicht nebeneinander beansprucht werden.
Lösungsvorschläge für Umsetzungsfragen runden die Empfehlungen ab und sollen den zuständigen Akteuren dabei helfen, die Vorschriften zügig und praktikabel anzuwenden. Darüber hinaus zeigt der Deutsche Verein dem Gesetzgeber Änderungsbedarfe auf und gibt Impulse zur Fortentwicklung.
- Zu den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. als PDF (293 KB)
- Zum Fachbeitrag „Die Neuregelungen zur Assistenz im Krankenhaus“ im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht
- Zu den Erklärvideos „Krankenhausbegleitung für Menschen mit Behinderungen“
(Quellen: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
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