03.05.2013 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Entwurf für ein "Gesetz zur Sozialen Teilhabe" (FbJJ)

Im Rahmen seines Treffens am 3. Mai 2013 hat das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) einen neuen Entwurf für ein "Gesetz zur Sozialen Teilhabe" vorgestellt.

Die Kernforderungen sollen im Prozess der Entwicklung eines Bundesteilhabegesetzes verbreitet und diskutiert werden.

Zu den Kernforderungen gehören unter anderem:

  • Assistenz soll nicht nur bedarfsgerecht, sondern unabhängig vom persönlichen Einkommen und den Vermögensverhältnissen sein
  • mit dem Budget für Arbeit sollen Arbeitsplätze für behinderte Menschen in Unternehmen unterstützt und damit Inklusion im Sinne der UN-BRK ermöglicht werden
  • Recht auf Leichte Sprache im Gesetz verankern
  • Regelungen für ein selbstbestimmtes Leben in den Städten und Gemeinden treffen

Gesetz zur Sozialen Teilhabe (Version vom 03.05.2013)

Vorwort von Prof. Dr. Felix Welti zum Gesetz zur Sozialen Teilhabe des Forums behinderter Juristinnen und Juristen vom 10.05.2013

Bereits 2011 hatte das FbJJ einen ersten Entwurfveröffentlicht, der darauf hinzielte, das Menschenrecht auf "Soziale Teilhabe" aus der UN-BRK im Sozialrecht und vorrangig im Sozialgesetzbuch IX  zu verankern.

(Quelle: Forum behinderter Juristinnen und Juristen)

 


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