26.05.2025 Politik

ESF-Programm zur Integration von Menschen mit Fluchterfahrung in den regionalen Arbeitsmarkt

Das Programm „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ hat das Ziel, den Zugang zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Fluchterfahrung zu erleichtern, indem es Maßnahmen spezifisch auf ihre individuellen Bedarfe ausrichtet. Besondere Berücksichtigung sollen bei der Durchführung des Programms Personen mit Beeinträchtigung bzw. mit einer Behinderung sowie mit fluchtspezifischen Folgeerkrankungen finden.

Zielgruppe des WIR-Programms sind geflüchtete Menschen mit Aufenthaltserlaubnis, Personen mit Aufenthaltsgestattung sowie Personen mit einer Duldung, die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen. Bei temporären Arbeitsverboten ist eine Teilnahme an den Maßnahmen (trotzdem) möglich. Zu diesen passgenauen teilnehmendenbezogenen Maßnahmen gehören die Unterstützung der (Wieder-)Aufnahme des Schulbesuchs oder die Begleitung am Übergang Schule-Beruf sowie Hilfen, die zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit oder zum (frühzeitigen) Erhalt einer Beschäftigung beitragen. Hierunter fallen beispielsweise arbeitsmarktbezogene Beratung und Berufsorientierung, Unterstützung beim Zugang zu den Leistungen des regulären Hilfesystems, bei Bedarf individuell erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen, die Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder Schulbildung und betriebsnahe Aktivierung.

„Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die langfristige Begleitung und Beratung der Teilnehmenden gelegt werden, auch nach Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung. Dieser präventive Ansatz dient auch der Vermeidung von Abbrüchen und soll die Nachhaltigkeit der Arbeitsmarktintegration sichern. Ein ganzheitlicher Ansatz, bei dem weitere Familienmitglieder in die Beratung miteinbezogen werden können, kann optional verfolgt werden“, heißt es in der Projektbeschreibung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) als verantwortliche Stelle. Das Programm unterliegt der ESF Plus-Förderung 2021–2027 des Europäischen Sozialfonds. Eine Bewerbung um Fördergelder ist nicht mehr möglich.

Vernetzung gehört zum Konzept

Projektträger, wie z. B. freie und öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige Träger, Unternehmen, Forschungsinstitute oder Verbände, sind zur Zusammenarbeit mit Jobcentern und/oder Agenturen für Arbeit verpflichtet. Gefördert werden Projekt- oder Kooperationsverbünde, also „Netzwerke“, in denen relevante Akteure wie etwa Träger der Flüchtlingshilfe, Migrationsberatungsstellen, Migrantenselbstorganisationen, Bildungsträger, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Betriebe oder Kammern und weitere in die Projektarbeit miteinbezogen werden.

Im Rahmen des Projekts können auch Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Betriebe sowie sonstige Stellen, die mit der Zielgruppe in Kontakt stehen, strukturelle Maßnahmen durchführen.  Informationsveranstaltungen, Sensibilisierungsmaßnahmen sowie Schulungen werden ebenso gefördert wie auch die regionale Zusammenarbeit mit Betrieben und Berufsschulen. WIR-Beratende fungieren als Ansprechpartner im gesamten Prozess der Arbeitsmarktintegration für Fragen rund um das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis sowie den Übergang Schule-Beruf der Teilnehmenden und übernehmen Vernetzungsaktivitäten mit relevanten Akteuren und Institutionen.

Mit einem Online-Modellvorhaben sollen insbesondere Angehörige der Zielgruppe unterstützt werden, die von der Förderung durch das WIR-Programm vor Ort nur unzureichend erreicht werden können.

Weitere Informationen

Zur Programmbeschreibung auf der Website des BMAS

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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