18.08.2023 Internationales

EU-Kommission sammelt Praxisbeispiele für selbstbestimmtes Leben

Im Rahmen der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 werden Verbände und Organisationen aufgefordert, vielversprechende Ansätze und Beispiele für ein selbstbestimmtes Leben und die Deinstitutionalisierung von Menschen mit Behinderungen an die EU-Kommission zu übermitteln.

Die Europäische Kommission bereitet derzeit einen Leitfaden für Mitgliedstaaten vor, um Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, in zugänglichen, unterstützten Wohngemein­schaften oder weiterhin zu Hause zu wohnen (einschließlich persönlicher Assistenzsysteme). Damit soll die Umsetzung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben in der EU und den Mitgliedsstaaten unterstützt bzw. der Übergang von der institutionellen Pflege zu einem selbstbestimmten Leben (mit Unterstützung) beschleunigt werden. Dies ist eines der Hauptziele der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt aktiv die EU-Strategie u. a. als Mitglied der „Disability Platform“ und deren Untergruppe „independent living“.

Für die Leitlinien ist ein praxisorientierter  Ansatz geplant. So will die EU vielversprechende Praxisbeispiele aufzeigen sowie die Maßnahmen und Herausforderungen veranschaulichen, die damit verbunden sind, Bedingungen für ein unabhängiges Leben und Deinstitutionalisierungs­prozesse zu entwickeln. Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei die Nutzung von EU-Mitteln.

Um den Leitfaden so konkret und zielgerichtet wie möglich zu gestalten, werden Beiträge von Verbänden, Organisationen und einschlägigen Stellen aus dem nationalen Kontext (auf der jeweiligen Umsetzungsebene: national, regional oder kommunal) gesammelt. Über einen Fragebogen können sie vielversprechende Ansätze, Projekte und Beispiele für ein unabhängiges Leben und die Deinstitutionalisierung von Menschen mit Behinderungen schildern. Für jedes Beispiel soll ein eigener separater Fragebogen ausgefüllt werden.

Die Beiträge können bis zum 15. September 2023 direkt an folgende E-Mailadresse gesendet werden, die auch für weitere Fragen zur Verfügung steht:
EMPL-D3-CONSULTATION@ec.europa.eu

Zum Fragebogen (Word.doc, Englisch)

Weitere Informationen

Angrenzend zu diesem Thema hat das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Übersetzung für die „Leitlinien zur Deinstitutionalisierung (auch in Notfällen)“ des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) vorgelegt. Darin geht es um die Verwirklichung des Rechts von Menschen mit Behinderungen auf ein selbstbestimmtes Leben und auf Inklusion in die Gemeinschaft. Zu diesen Leitlinien gab es am 18. August 2023 eine Podiumsdiskussion beim CRPD-Ausschuss.

Informationen zu den Leitlinien zur Deinstitutionalisierung (auch in Notfällen)

Informationen zu den Leitlinien in Leichter Sprache: Bessere Wohn-Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen

Podiumsdiskussion zu den Leitlinien zur Deinstitutionalisierung

(Quelle: EU Disability Platform, Committee on the Rights of Persons with Disabilities [CRPD])


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