Evaluation des Projekts „Mein Recht auf Teilhabe – Empowerment im Gesamtplanverfahren“
Das durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) neu geregelte Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren sieht vor, dass leistungsberechtigte Personen ihre notwendigen Teilhabeleistungen eigenständig mit dem Leistungsträger vereinbaren. Dies stellt aus Sicht des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) hohe Anforderungen an die Selbstverhandlungskompetenz der betroffenen Personen. In Zusammenarbeit mit der Diakonie Deutschland und den drei diakonischen Landesverbänden Bayern, Württemberg und Schleswig-Holstein setzte der BeB deshalb das Projekt „Mein Recht auf Teilhabe – Empowerment im Gesamtplanverfahren“ um. Im Juli 2026 wurde ein abschließender Bericht vorgelegt.
Von 2023 bis 2026 unterstützte das von der Aktion Mensch geförderte Projekt Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Beeinträchtigungen und hohem Unterstützungsbedarf dabei, sich auf ihr Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren vorzubereiten. Die Schulungen und Handbücher wurden gemeinsam mit Expertinnen und Experten in eigener Sache sowie Fachkräften aus Praxis und Wissenschaft entwickelt. Die Materialien vermitteln Wissen über Rechte und Verfahrensabläufe und sollen dabei unterstützen, eigene Wünsche, Ziele und Bedarfe zu formulieren. Die nun vorgelegte Evaluation des Modellprojekts bestätige die Wirksamkeit einer guten Vorbereitung auf das Teilhabe-/Gesamtplanverfahren, so der BeB. Zugleich werde ein erheblicher Handlungsbedarf bei der Umsetzung von Teilhaberechten im Rahmen des BTHG deutlich.
87 Menschen mit einer Behinderung oder mit einer psychischen Beeinträchtigung nahmen an den Schulungen teil. 34 Teilnehmende beantworteten im Nachgang einen Online-Fragebogen: Die Befragung sollte Aufschluss darüber geben, inwiefern die Schulungen Teilnehmenden im Gesamtplanverfahren geholfen haben. 14 Geschulte mit einer Behinderung hatten zum Zeitpunkt der Befragung ein Teilhabegespräch hinter sich. Die Befragten bestätigten, dass ihnen die vielfältigen Tipps und Arbeitsblätter bei der Vorbereitung sehr geholfen und sie sich dank der Schulung im Gespräch gut und sicher gefühlt hätten. Elf von ihnen waren mit einer Unterstützungsperson in das Teilhabegespräch gegangen.
Der BeB bewertet das Schulungskonzept als wirksames Instrument zur Stärkung von Handlungskompetenz, Selbstbestimmung und Teilhabe leistungsberechtigter Personen. Es trage zugleich zur Professionalisierung von Fachkräften und Unterstützerinnen wie Unterstützern bei. „Die Evaluation macht zugleich deutlich, dass zwischen gesetzlichen Ansprüchen und der Praxis vielerorts noch eine erhebliche Lücke besteht. Die derzeit diskutierten Kürzungs- und Kostendämpfungsmaßnahmen in der Eingliederungshilfe würden die Situation vieler Betroffener weiter verschlechtern und drohen, erreichte Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes wieder zurückzudrehen. Teilhabe darf nicht zur Sparmasse werden“, erklärte Frank Stefan, Vorsitzender des BeB.
Vor diesem Hintergrund fordert der BeB bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für Gesamtplanverfahren, klare Vorgaben für barrierefreie Kommunikation, unabhängige Beschwerde- und Monitoringstellen sowie einen Ausbau der Informations- und Beratungsangebote für Leistungsberechtigte.
Zu dem aus dem Projekt entstanden Material
(Quelle: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe)
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