21.10.2021 Betriebe und Interessenvertretungen

Forschungsbericht: Finanzierung von Frauenbeauftragten und Werkstatträten in WfbM

Die Auswertung einer Befragung von Werkstattleitungen im Auftrag der Humboldt-Universität zu Berlin gibt Einblick in die Finanzierung der Arbeit der Werkstatträte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Sie beleuchtet auch die Einführung von Frauenbeauftragten im Zuge der reformierten Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO).

Werkstatträte bilden die gewählte Interessenvertretung der Werkstattbeschäftigten in WfbM. Die Grundlagen ihrer Arbeit und Befugnisse sind in der WMVO geregelt und mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) 2018 reformiert worden. Seitdem sollen Frauenbeauftragte für weibliche Beschäftigte in den WfbM als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen, Werkstatträte erhielten Mitbestimmungsrechte.

Im Fokus der vorliegenden empirischen Untersuchung steht die Einführung der Frauenbeauftragten und deren Finanzierung sowie der Umsetzungsstand zur Finanzierung der Werkstatträte. Sie wurde von Viviane Schachler (auf freiberuflicher Basis) und Jun-Prof. Dr. Mario Schreiner (Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg) verfasst und analysiert die empirischen Ergebnisse einer 2019 durchgeführten Befragung zur „Werkstattratsarbeit in WfbM“.

Große Unterschiede zwischen den Werkstätten

Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass in vielen WfbM pauschale Finanzierungs­regelungen pro Tag und Werkstattbeschäftigten bestehen. Eine angedachte Steigerung der Sätze, bedingt durch das erweiterte Aufgabenspektrum der Werkstatträte nach der reformierten WMVO, habe sich noch nicht etabliert, so ein Fazit der Studie. Die Erhebung zeige auch, dass große Unterschiede in der Ausstattung der Interessenvertretungen in WfbM bestehen.

In fast allen der befragten Werkstätten (98%) gab zum Befragungszeitpunkt eine Frauenbeauftragte. Allerdings habe sich gezeigt, dass die Finanzierung der Frauenbeauftragten zum Erhebungszeitpunkt noch unzureichend umgesetzt war; die vorgesehene Höhe der Kostensätze werde im Mittel deutlich unterschritten, stellt der Bericht fest. Es zeichne sich, nicht nur in dieser Frage, weitergehender Forschungsbedarf ab.

Die Studie erfolgte als Teil des mittlerweile abgeschlossenen Projektes „Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklungen des Rehabilitations- und Teilhaberechts“ der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR). Als Projekt-Kooperationspartner der DVfR gab die Humboldt-Universität zu Berlin, Abteilung Rehabilitationssoziologie (Prof. Dr. Gudrun Wansing), die Untersuchung in Auftrag.

Zur Studie „Befragung von Werkstattleitungen zur Finanzierung der Arbeit der Werkstatträte in den Werkstätten sowie zur Einführung von Frauenbeauftragten im Zuge der reformierten Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO)“ (PDF, 630 KB, weitgehend barrierefrei)

(Quelle: Humboldt-Universität zu Berlin)

 


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