28.02.2023
Politik
Gesetzentwurf für inklusiven Arbeitsmarkt im Bundestag
Der Bundestag berät am 2. März 2023 erstmals über den Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (Bundestags-Drucksache 20/5664). Für eine inklusive Gesellschaft sei es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können, begründet die Bundesregierung ihren Entwurf und verweist zugleich auf den hohen Fachkräftebedarf.
Die Maßnahmen dieses Gesetzes sollen dazu führen, dass mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeitsverhältnisse gelangen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit bleiben, und dass Menschen mit Schwerbehinderung eine zielgenauere Unterstützung ermöglicht wird. Um diese Ziele zu erreichen, führt das Gesetz unter anderem eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber ein, die trotz Beschäftigungspflicht keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen („vierte Staffel“). Für kleinere Arbeitgeber sollen wie bisher Sonderregelungen gelten. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen sich künftig auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konzentrieren. Für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes wird eine Genehmigungsfiktion eingeführt. Leistungen im Bewilligungsverfahren der Integrationsämter, auf die ein Anspruch besteht (Arbeitsassistenz und Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung), sollen nach Ablauf von sechs Wochen als genehmigt gelten. Die Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit soll aufgehoben werden.und der Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung neu ausgerichtet werden.
Auf die kürzliche Kleine Anfrage von Abgeordneten der Bundestagsfraktion DIE LINKE zur „Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ mit Bezug zu Forderungen aus der Erfurter Erklärung der Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030 antwortete die Regierung unter Berücksichtigung ihres Gesetzesvorhabens (Bundestags-Drucksache 20/5679). Die Regierung bekräftigte u. a., dass mit ihrem Gesetzentwurf die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen weiter verbessert werde und dass weitere Gesetzgebungsvorhaben folgen würden. Hierbei würden auch die Meinung der Beauftragten und deren Vorschläge berücksichtigt. Des Weiteren kündigte die Regierung an, dass Mitte 2023 das Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen abgeschlossen werde und dann ggf. ein weiterer Handlungsbedarf zum Budget für Arbeit geprüft würde.
Nachtrag vom 06.03.2023:
- Informationen zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag am 2. März 2023 sind auf der folgenden Seite abrufbar: Bundestag debattiert Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts.
- Nach Beschlussfassung ist eine Überweisung an die Ausschüsse ggf. mit Anhörung vorgesehen: Fundstelle im Plenarprotokoll.
Weitere Informationen
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (Bundestags-Drucksache 20/5664)
Übersichtsseite zum Gesetzesvorhaben beim BMAS: Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes
(Quellen: Deutscher Bundestag, Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
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