25.07.2016 Betriebe und Interessenvertretungen
Gutachten mit Vorschlägen für verbessertes Informations- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung
In einem Gutachten setzt sich Prof. Dr. Wolfhard Kohte (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) mit den Möglichkeiten zur Effektivierung des Informations- und Anhörungsrechts der Schwerbehindertenvertretung (SBV) nach § 95 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX auseinander.
Ausgehend von dem Problem, dass die Informations- und Anhörungsrechte der SBV in der Praxis oft nur unzureichend beachtet werden, zeichnet der Autor zunächst die Entstehung der Rechte aus § 95 Abs. 2 SGB IX nach. Hierbei geht er sowohl auf Rechtsprechung, Kommentarliteratur sowie politische Debatten ein. Unter besonderer Beachtung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, verdeutlicht er die aktuelle Bedeutung der Vorschrift.
Daran anschließend geht er auf das Aussetzungsrecht der SBV ein und schildert die damit einhergehenden Probleme der fehlenden Durchsetzbarkeit und strukturellen Schlechterstellung der SBV bei bereits vollzogenen Maßnahmen. Nach einem Vergleich mit anderen Rechtsgebieten untersucht Kohte, ob eine Korrektur dieser spezifischen Problematik durch die Rechtsfigur der privatrechtlichen Unwirksamkeit bei fehlerhafter Beteiligung der SBV möglich ist und geht hierbei auch auf bisher diskutierte Einwände ein.
Im Ergebnis arbeitet er heraus, dass eine individualrechtliche Unwirksamkeit bestimmter personeller Einzelmaßnahmen bei Verletzung von § 95 Abs. 2 SGB IX ein geeignetes Mittel ist, um das Informationsrecht zu stärken und für eine bessere Rechtsdurchsetzung zu sorgen.
Möglichkeiten zur Effektivierung des Informations-und Anhörungsrechts der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 SGB IX – Juristisches Kurzgutachten von Prof. Dr. Wolfhard Kohte
(Quelle: Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
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