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In seiner Stellungnahme schlägt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. kurzfristige Lösungsoptionen und mögliche Gesetzesänderungen zur Verringerung von Abgrenzungsschwierigkeiten in der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche vor.
Bereits in seinem Diskussionspapier vom 21. September 2010 habe sich der Verein ausführlich mit der Gestaltung der Schnittstelle bei Hilfen nach dem SGB VIII und dem SGB XII für junge Menschen mit Behinderung auseinandergesetzt. Neben dem langfristigen Ziel einer möglichst klaren, den Belangen der Betroffenen entsprechenden Regelung der Zuständigkeiten bekräftigte damals der Deutsche Verein, dass insbesondere kurz- und mittelfristig Lösungen zur Verringerung der bestehenden Abgrenzungsschwierigkeiten erforderlich seien.
Dies gelte zwei Jahre nach Verabschiedung des Diskussionspapiers immer noch und mit gesteigerter Dringlichkeit. Der Deutsche Verein schlägt erneut kurzfristige Lösungsoptionen vor, um zahlreiche Streitigkeiten zulasten der betroffenen Kinder und Jugendlichen bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Dazu zählen z. B.
sowie als mögliche kurzfristige Gesetzesänderungen
Unabhängig von diesen Lösungsoptionen sieht der Deutsche Verein eine besondere Herausforderung in der derzeitig unzureichenden Verantwortungsübernahme der vorrangigen allgemeinen Leistungssysteme, wie insbesondere des Schulsystems und des Gesundheits- und Pflegesystems, daneben aber auch des SGB II und SGB III. Vor dem Hintergrund des Inklusionsauftrags müssten zukünftig vor allem in diesen Systemen behinderungsbedingte Belange wesentlich stärker berücksichtigt und verankert werden als bisher.
(Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge)
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