23.05.2012 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Inklusion ist mehr als eine Verschiebung von Leistungen und Zuständigkeiten!

In seiner Stellungnahme schlägt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. kurzfristige Lösungsoptionen und mögliche Gesetzesänderungen zur Verringerung von Abgrenzungsschwierigkeiten in der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche vor.

Bereits in seinem Diskussionspapier vom 21. September 2010 habe sich der Verein ausführlich mit der Gestaltung der Schnittstelle bei Hilfen nach dem SGB VIII und dem SGB XII für junge Menschen mit Behinderung auseinandergesetzt. Neben dem langfristigen Ziel einer möglichst klaren, den Belangen der Betroffenen entsprechenden Regelung der Zuständigkeiten bekräftigte damals der Deutsche Verein, dass insbesondere kurz- und mittelfristig Lösungen zur Verringerung der bestehenden Abgrenzungsschwierigkeiten erforderlich seien.

Dies gelte zwei Jahre nach Verabschiedung des Diskussionspapiers immer noch und mit gesteigerter Dringlichkeit. Der Deutsche Verein schlägt erneut kurzfristige Lösungsoptionen vor, um zahlreiche Streitigkeiten zulasten der betroffenen Kinder und Jugendlichen bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Dazu zählen z. B.

  • die Durchführung einander entsprechender Hilfeplanverfahren nach dem Muster des SGB VIII auch im SGB XII,
  • eine verbesserte Kooperation zwischen den Leistungssystemen durch eine intensivere Umsetzung des § 10 SGB IX,
  • durch einheitliche Verwaltungsvorschriften z.B. für den Bereich der mehrfach behinderten oder nicht eindeutig zuzuordnenden Kinder
  • oder durch gemeinsame Vereinbarungen etwa zum Verfahren der Zuständigkeitsklärung,

sowie als mögliche kurzfristige Gesetzesänderungen

  • normative, obligatorisch ausgestaltete Verzahnung der Hilfeplanung nach dem SGB VIII und dem SGB XII,
  • Ausweitung des Verfahrens zur Zuständigkeitsklärung nach § 14 SGB IX auf die Schnittstelle zwischen behinderungsbedingtem und erzieherischem Bedarf,
  • Harmonisierung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII und der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere zugunsten einer einheitlichen örtlichen Zuständigkeit, die den Boden bereitet für regionale Lösungen zur Überwindung vieler Schwierigkeiten.

Unabhängig von diesen Lösungsoptionen sieht der Deutsche Verein eine besondere Herausforderung in der derzeitig unzureichenden Verantwortungsübernahme der vorrangigen allgemeinen Leistungssysteme, wie insbesondere des Schulsystems und des Gesundheits- und Pflegesystems, daneben aber auch des SGB II und SGB III. Vor dem Hintergrund des Inklusionsauftrags müssten zukünftig vor allem in diesen Systemen behinderungsbedingte Belange wesentlich stärker berücksichtigt und verankert werden als bisher.

Link zur Stellungnahme des Deutschen Vereins "Inklusion ist mehr als eine Verschiebung von Leistungen und Zuständigkeiten!" vom 23.05.2012

(Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge)


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