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Wie setzen deutsche Kommunen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) tatsächlich um, wie gelingt Inklusion vor Ort und zu welchen Maßnahmen sind Kommunen rechtlich verpflichtet? Gemeinsam mit der Universität Siegen hat sich die Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) diesen Fragen in dem Forschungsprojekt „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen” gewidmet und im Juni 2025 dazu finale Ergebnisse vorgelegt.
Das Projekt hat die planerische Umsetzung der UN-BRK in deutschen Städten, Gemeinden und Kreisen bundesweit analysiert. „Ob Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, entscheidet sich maßgeblich auf kommunaler Ebene. Kommunen haben die Möglichkeiten und die menschenrechtliche Verpflichtung, Bereiche wie Bildung, Wohnen oder Mobilität inklusiv zu gestalten. Dass dies mit guter Planung und mit dem nötigen politischen Willen gelingen kann, hat unser Forschungsprojekt eindrucksvoll gezeigt“, so Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-BRK des DIMR. Die Ergebnisse belegen, dass 41 Prozent der Kreise und der Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern Pläne zur Umsetzung der UN-BRK in Arbeit oder abgeschlossen haben. Zugleich gehen daraus Hinweise für Kommunen hervor, die dies bislang noch nicht angepackt haben. Obwohl die UN-BRK seit 2009 in Deutschland geltendes Recht ist, machen diese den größeren Teil aus.
Wesentliche Erfolgsfaktoren auf dem Weg zu einer inklusiven Kommune seien eine systematische Planung von Anfang an, eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung sowie eine umfassende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen. „Angesichts knapper Kassen zögern viele Kommunen bei Investitionen in Barrierefreiheit. Anpassungen im Nachhinein sind allerdings sehr viel teurer, als Barrierefreiheit bei der Planung von öffentlichen Gebäuden, Straßen oder digitalen Angeboten von Anfang an zu berücksichtigen“, sagt Albrecht Rohrmann, Sprecher des Zentrums für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste der Universität Siegen. „Damit Planungsprozesse nicht ins Leere laufen, ist es wichtig, Menschen mit Behinderungen von Anfang an aktiv bei Entscheidungen einzubeziehen. „Dies ist bislang nur in 40 Prozent der untersuchten Kommunen der Fall“, so Rohrmann. Partizipative Planungsprozesse führten nicht nur dazu, dass praxistaugliche Lösungen gefunden werden, sondern machten Demokratie erlebbar und stärkten den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort.
Die Untersuchungsergebnisse richten sich an Personen, die mit der Planung und Umsetzung von Inklusion auf kommunaler Ebene betraut sind oder ihre Kommune von einem solchen Vorhaben überzeugen möchten: Praxisbeispiele, rechtliche Vorgaben und konkrete Hilfestellungen für die Entwicklung inklusiver Gemeinwesen können dabei unterstützen. Das DIMR stellt Planungsprozesse in unterschiedlichen Größenordnungen in einer Datenbank zur Verfügung.
(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)
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