03.06.2026 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Inkontinenzversorgung: Rechtsratgeber des bvkm

In dem neuen Ratgeber „Der Rechtsanspruch auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen“ informiert der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm) gesetzlich Krankenversicherte mit Inkontinenz über ihren Anspruch auf die Versorgung mit Inkontinenzhilfen. Die kostenfreie Publikation erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Inkontinenzversorgung, stellt die bisherige Rechtsprechung dazu dar und gibt hilfreiche Tipps für Betroffene.

Gesetzlich Krankenversicherte haben gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf die im Einzelfall zum Ausgleich ihrer Behinderung erforderlichen Hilfsmittel. Dazu gehören auch Inkontinenzhilfen, wie z. B. Windeln. Die Krankenkassen stellen Inkontinenzhilfen nicht selbst zur Verfügung, sondern schließen Verträge mit Leistungserbringern ab, z. B. mit Sanitätshäusern, Apotheken oder Herstellern von Inkontinenzhilfen. Der bvkm erklärt in seinem Rechtsratgeber die gesetzlichen Grundlagen dieser Versorgung, erläutert Vertragsverhältnisse, Verpflichtungen und Rechte und geht schließlich auf relevante Urteile im Bereich der Hilfsmittelversorgung ein.

Aus dem Inhalt:

Der Rechtsanspruch gegenüber der Krankenkasse

Verschiedene Arten von Inkontinenzhilfen – Rechtliche Regelung im SGB V – Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes – Erforderliche Qualität der Inkontinenzhilfen – Erforderliche Menge der Inkontinenzhilfen – Ärztliche Verordnung der Inkontinenzhilfen u. a.

Die Versorgung durch den Leistungserbringer

Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern – Auswahl des Leistungserbringers – Inkontinenzhilfen in minderwertiger Qualität – Vereinbarung von Qualitätszuschlägen – Lieferung der Inkontinenzhilfen – Überwachungspflicht der Krankenkassen u. a.

Die Rechtsprechung zur Inkontinenzversorgung

Relevante Urteile – Forderung des bvkm nach gesetzlichen Änderungen – bvkm-Musterantrag

Der Musterantrag des bvkm sowie weitere Hinweise zur Beantragung von Inkontinenzhilfen können auf der Website des Verbands kostenfrei bezogen werden.

Zum Rechtsratgeber auf der Website des bvkm

(Quelle: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V.)


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