27.01.2022 Verwaltung, Verbände, Organisationen

ISL klagt für verbesserte Mobilität mit der Deutschen Bahn

Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sollen gleichberechtigt am Angebot der Deutschen Bahn teilhaben können. Mit diesem Ziel hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL) beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie gegen das Eisenbahnbundesamt (EBA) eingereicht.

Vorangegangen war ein langjähriges Schlichtungsverfahren, das gescheitet sei: „Alle Züge im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Stufen. Daher gelangen Menschen im Rollstuhl oder Rollator nur über einen  angemeldeten Lift hinein. Dieser Lift darf nur von autorisiertem Bahnsteigpersonal nach vorheriger Anmeldung bedient werden. Ist kein Personal am Bahnsteig verfügbar, wird die Bahnfahrt abgelehnt. Ähnlich ergeht es beispielsweise blinden Menschen, die Assistenz benötigen, um einen Zug besteigen oder verlassen zu können“, erklärt die Selbstvertretungsorganisation. An fast allen Bahnhöfen bestehe deshalb für Menschen mit Unterstützungsbedarf nur die Möglichkeit, von 6–22 Uhr mit dem Zug zu fahren, an einigen Bahnhöfen sogar nur von 8–17 Uhr.

Betroffen sind nicht nur privat Reisende, die beispielsweise einen frühen Flug erreichen wollen, sondern natürlich auch Arbeitnehmende auf Geschäftsreisen oder im Pendelverkehr. „Somit können wir nicht gleichberechtigt teilhaben, erschwert an Feiertagen unsere Familien besuchen und nicht wie alle anderen unseren Job ausüben. Damit verstoßen die Deutsche Bahn und die Bundesrepublik Deutschland ganz klar gegen die UN-Behindertenrechtskonvention“, so Alexander Ahrens von der ISL.

Die Deutsche Bahn AG ist zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Deshalb soll das Bundesverkehrsministerium auf die DB AG als Eigentumsführer des Bundes einwirken, Menschen mit Behinderungen zu allen Zeiten, zu denen Züge fahren, eine Ein- und Ausstiegshilfe durch die DB AG zu gewährleisten. Eine entsprechende Verpflichtung bestehe spätestens seit 2016, als im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bestimmt wurde, dass staatlicherseits mangelnde Barrierefreiheit durch angemessene Vorkehrungen zu kompensieren ist. Prozessbevollmächtigter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Oliver Tolmein von der „Kanzlei Menschen und Rechte“ in Hamburg.

Zur Kampagne der ISL auf der Internetseite www.jederzeitmitbahn.de

(Quelle: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland)


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