15.06.2023 Politik

Kleine Anfrage zu Verzögerungen beim BTHG

Ende 2022 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dem Deutschen Bundestag und Bundesrat einen Bericht über den Stand der Forschungs- und Begleitprojekte zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) vorgelegt. Die CDU/CSU-Fraktion hatte da noch ein paar Fragen, etwa zu Landesrahmenverträgen, zum Budget für Arbeit oder den vorgenommenen Verlängerungen der Projekte. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/6935) liegt vor.

Am 8. Mai 2023 hakte die CDU/CSU-Fraktion in Form einer „Kleinen Anfrage“ (Drucksache 20/6690) nach. Die Fragen beziehen sich auf den Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Forschungs- und Begleitprojekte zum BTHG. Nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 BTHG wird die Umsetzung des Gesetzes begleitet durch:

  • das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG,
  • eine Untersuchung der Ausführung sowie der absehbaren Wirkungen der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe – Wirkungsprognose,
  • eine modellhafte Erprobung der zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Verfahren und Leistungen der Eingliederungshilfe,
  • eine Untersuchung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe – Finanzuntersuchung.

Pandemiebedingt konnten noch nicht alle Untersuchungen abgeschlossen werden, einige Projekte wurden daher verlängert. Ein Kernproblem sieht der Bericht darin, dass in vielen Regionen eine neue Leistungs- und Vergütungssystematik in der Eingliederungshilfe bisher nicht umgesetzt sei.

Die Themen der Kleinen Anfrage befassen sich u. a. mit:

  • den Landesrahmenverträgen im Sinne des BTHG;
  • der personenzentrierten Leistungserbringung entsprechend der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF);
  • Finanzierungsfragen;
  • Fragen des Verhältnisses zwischen Eingliederungshilfe und Pflege;
  • der Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen in besonderen Wohnformen bzw. ehemaligen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe;
  • der Anrechnung von Einkommen und Vermögen;
  • dem Fachkräftemangel bzw. der Fachkräftegewinnung im Bereich Pflege und Assistenz;
  • dem Übergang aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie mit dem Budget für Arbeit und dem Budget für Ausbildung.

Zusammengefasst und angelehnt an den Bericht zum Stand der Forschungs- und Begleitprojekte äußert sich die Bundesregierung zu den Fragen teilweise nicht abschließend. Knapp sechs Jahre nach der Verabschiedung des BTHG sei die angestrebte Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe noch nicht vollständig in der Praxis umgesetzt. Dementsprechend könnten zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden, ob die mit dem BTHG verbundenen Ziele erreicht werden. Ein grundsätzlicher Handlungsbedarf mit Blick auf Änderungen im Recht der Eingliederungshilfe ergebe sich dementsprechend zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Stand und Ergebnisse der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes

(Quelle: Deutscher Bundestag)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.