06.08.2015 Rechtsprechung

Kommunale Verfassungsbeschwerde wegen Kosten der schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen

52 Städte und Gemeinden haben am Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) erhoben.

Mit dem Gesetz vom 5. November 2013 wurde die inklusive Bildung in allgemeinen Schulen als Regelfall eingeführt.

Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, dass das 9. Schulrechtsänderungsgesetz die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung verletze, insbesondere in seiner Ausprägung durch die Konnexitätsbestimmungen in Art. 78 Abs. 3 LV NRW. Dabei geht es insbesondere um den finanziellen Ausgleich von Mehrbelastungen, die den Kommunen aufgrund der Umsetzung des Gesetzes entstehen.

Neben den 52 beschwerdeführenden Städten und Gemeinden sind am Verfahren die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Landtag Nordrhein-Westfalen beteiligt. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet VerfGH 8/15.

Quelle: Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen vom 03.08.2015: "Kommunale Verfassungsbeschwerde wegen Kosten der schulischen Inklusion eingegangen"


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