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- 26.08.2025 BAR: Erklärvideo zum Gemeinsamen Grundantrag
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) hat in einem Projekt die Grundlagen für einen digitalen, trägerübergreifenden Antrag für Reha- und Teilhabeleistungen gelegt. Entwickelt und erprobt wurde ein digitaler Prototyp. Ein Kompaktbericht skizziert zum Projektabschluss den Hintergrund sowie bisherige Entwicklungen und stellt die zentralen Implementierungsschritte vor.
Künftig könnte ein einziger, für alle zur Verfügung stehender Antrag genügen, um alle benötigten Reha- und Teilhabeleistungen zu beantragen. Der digitale, niedrigschwellige „Reha-Antrag“ erfragt laut BAR die Informationen, die für die weitere Antragsbearbeitung durch die Rehabilitationsträger erforderlich sind und gibt nach dem Ausfüllen Hinweise zum voraussichtlichen Träger. Ausgangspunkt sind die wahrgenommenen Bedarfe und Teilhabeziele der Antragstellenden. Mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit werden je nach vorherigen Angaben Fragen dynamisch ein- oder ausgeblendet.
Den Prototyp des „Reha-Antrags“ haben 448 Personen getestet. Dies waren potenzielle Antragstellende, Fachkräfte der Reha-Träger, Beratungsfachkräfte und weitere Beteiligte im Reha-System. Dabei wurde der Antrag überwiegend positiv bewertet z. B. als strukturiert, hilfreich, verständlich, so die BAR. Gleichzeitig wurden Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt, mit denen sich die Projektgruppe anschließend befasst hat.
Der Kompaktbericht des Projekts benennt eine Reihe fachlicher, technischer und organisatorischer Schritte als Basis für die Überführung des „Reha-Antrags“ in die Praxis. Dazu zählen die Weiterentwicklung des Prototyps zu einem funktionsfähigen Antragsportal sowie die Integration in die IT- und Verfahrenslandschaft des gegliederten Reha-Systems. Als Begleitprozesse führt die BAR u. a. Schulungs- und Informationsangebote für Fachkräfte sowie eine systematische Evaluation auf. Darüber hinaus ist ein Betriebskonzept zu erstellen. „Die Projektergebnisse bieten die Chance, ein zukunftsfähiges, digitales Verfahren zur Beantragung von Reha- und Teilhabeleistungen umzusetzen", schreibt die BAR.
Weitere Informationen:
(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V.)
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