13.02.2025 Verwaltung, Verbände, Organisationen

KSL: Broschüre zum Persönlichen Budget im Kindes- und Jugendalter

Die Koordinierungsstelle der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat eine Broschüre herausgegeben, die den Fokus auf budgetfähige Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen richtet. Sie soll insbesondere jungen Leistungsberechtigten, Eltern, Vormündern und rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern einen komprimierten Überblick über diese Leistungen verschaffen.

Das Persönliche Budget kann Familien mit Kindern mit Behinderung aus Sicht der KSL Gestaltungsspielräume im Alltag eröffnen. Durch die freiere Wahl der Leistungserbringer würden im Einzelfall flexiblere, passgenauere Lösungen für das Kind und die Angehörigen gefunden. „Die Selbstbestimmung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung wird durch das Persönliche Budget gefördert, da sie (mit-)entscheiden können, von wem sie die Leistung in welcher Form zu welchem Zeitpunkt erhalten“, heißt es in der Publikation einleitend.

Zunächst wird die Leistungsform Persönliches Budget erklärt. Anschließend beschreibt die Broschüre, wie das Bewilligungsverfahren abläuft und wie ein Persönliches Budget beantragt werden kann. Im vierten Kapitel werden budgetfähige Leistungen in den jeweiligen Altersstufen vorgestellt: Beginnend mit einem Blick auf budgetfähige Leistungen für Kleinkinder folgen budgetfähige Leistungen in der Schulzeit und während des Übergangs von der Schule in den Beruf. Abschließend stehen budgetfähige Leistungen für junge Erwachsene mit Behinderung während der Zeit ihrer Ablösung vom Elternhaus im Vordergrund. Schließlich wird im fünften Kapitel auf weiterführende Broschüren und Informationen für Leistungsberechtigte und Eltern verwiesen. Auch die gewählten Praxisbeispiele, die Darstellung des Bewilligungsverfahrens sowie die Praxistipps seien speziell auf die Zielgruppe – Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung – ausgerichtet, so die KSL.

Stellen Eltern beispielweise über das Persönliche Budget eine Assistenzkraft für ihr Kind ein, um wechselndes Personal eines Dienstes zu vermeiden, werden sie damit Arbeitgeber – mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten. Dies hat zur Folge, dass Eltern als gesetzliche Vertretungspersonen ihrer Kinder grundsätzlich den gleichen arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Pflichten wie andere Arbeitgeber auch unterliegen. Mit Hinweisen und weiterführenden Adressen unterstützt die Broschüre Eltern und Angehörige in diesen und ähnlichen Fragen von der Antragsstellung bis zum Bewilligungsbescheid und Möglichkeiten der Kündigung.

Die KSL stellt die 80-seitige Broschüre als kostenfreies PDF auf ihrer Website zur Verfügung:

KSL-Konkret #8 Persönliches Budget für Kinder und Heranwachsende

(Quelle: Koordinierungsstelle der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben)


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