16.10.2019 Politik

Live-Übertragung der Bundestagsdebatte zu BTHG-Änderungen

Am Donnerstag, 17. Oktober 2019, wird ab ca. 20:50 Uhr die zweite und dritte Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften (Drucksache 19/11006) live aus dem Bundestag übertragen. Vorangegangen ist eine Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Am 14. Oktober haben eingeladene Sachverständige bei einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales ihre Bewertungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie zu verschiedenen Anträgen der Bundestagsfraktionen der AfD, FDP, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen abgegeben. Die Bundesregierung will mit dem Entwurf einerseits gesetzliche Unklarheiten im SGB IX und SGB XII beseitigen, andererseits einen Systemwechsel bezüglich der Regelungen für die Unterkunftskosten der besonderen Wohnform nach § 42a SGB XII vorbereiten. So sollen die Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem 1. Januar 2020 personenzentriert ausgerichtet werden, ohne Unterscheidung nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen.

Zu den geladenen Sachverständigen gehörten Vertreterinnen bzw. Vertreter von Organisationen der Deutschen Arbeitgeberverbände, der freien Wohlfahrtspflege, der Werkstätten für behinderte Menschen, der Bundesagentur für Arbeit und der überörtlichen Sozialträger, des Deutschen Gewerkschaftsbunds, der Organisationen von Menschen mit Behinderung und Einzelsachverständige.

Im Entwurf ist eine Klarstellung vorgesehen, dass im Gegensatz zu Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) für „andere Leistungsanbieter“ keine Möglichkeit zur Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe-Schuld besteht. Dies wird unterschiedlich bewertet. Manche Verbände betonen, dass „andere Leistungsanbieter“ nicht die gleichen Auflagen wie Werkstätten für behinderte Menschen hätten, weshalb die Klärung folgerichtig sei. Andere Verbände halten diese Restriktion dagegen nicht für zielführend, da die anderen Leistungsanbieter „mehr Wahlmöglichkeiten und flexible, arbeitsmarktnahe Angebote schaffen“ sollten.

Eine Vertreterin der freien Wohlfahrtspflege und ein Vertreter der überörtlichen Träger der Sozialhilfe plädierten in der Anhörung für eine Nachjustierung bei der Bestimmung einer Angemessenheitsgrenze für Wohnkosten. Die Angemessenheitsgrenze müsse aufgrund unterschiedlicher Mietspiegel mit Bezug zum konkreten Wohnort weiter spezifiziert werden.

In der Anhörung wurde zudem u. a. mehr Unterstützung für das Budget für Arbeit gefordert, mehr Information und Beratung für Unternehmen, eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe und Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen. Bonuszahlungen als Anreiz für Arbeitgeber, behinderte Menschen zu beschäftigen, wurden teilweise abgelehnt, teilweise begrüßt. Als kontraproduktiv für Teilhabe und Selbstbestimmung bezeichnete ein Einzelsachverständiger Regelungen wie den Mehrkostenvorbehalt oder das Zwangspooling.

Hinsichtlich der Partizipation im Gesetzgebungsprozess wurden zu kurze Fristen für Stellungnahmen sowie Mängel bei der barrierefreien Bereitstellung von Dokumenten moniert.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat für die Debatte am 17. Oktober eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Darin empfiehlt der Ausschuss die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 19/11006 in geänderter Fassung u. a. mit Annahme eines Antrags zur Verhinderung von Leistungslücken beim Rentenbezug: Im Übergangsmonat Dezember 2019 soll die Rentenzahlung nicht als Einkommen angerechnet werden. Eine Ablehnung empfiehlt der Ausschuss u. a. bzgl. einiger Anträge der Fraktionen FDP (Bundestags-Drucksache 19/9928), Die Linke (Bundestags-Drucksache 19/11099), Bündnis90/Die Grünen (Bundestags-Drucksache 19/5907).

Weitere Informationen

Informationen zur 2. und 3. Lesung: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Anhörung: Geteiltes Echo auf Gesetzentwurf (hib 1124/2019)

Ausschuss für Arbeit und Soziales: Beschlussempfehlung Bundestags-Drucksache 19/14120

(Quelle: Deutscher Bundestag)


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