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Am 27. Juni 2019 wurde im Bundestag die erste Lesung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des SGB IX und SGB XII und anderer Vorschriften (Bundestags-Drucksache 19/11006) durchgeführt. Der Entwurf soll nun im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiter beraten werden.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen gesetzliche Unklarheiten im SGB IX und SGB XII beseitigt werden, insbesondere hinsichtlich Regelungen für die Unterkunftskosten der besonderen Wohnform nach § 42a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und S. 3 SGB XII im vierten Kapitel des SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Weitere Änderungen betreffen den Bereich des Bundesteilhabegesetzes. Durch das SGB IX soll klargestellt werden, dass die für Werkstätten für behinderte Menschen geltenden Vergünstigungen der Anrechenbarkeit von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe und der bevorzugten Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand für andere Leistungsanbieter nicht gelten. Der Bundesrat hatte sich dagegen in seinen Beratungen vom 7. Juni 2019 für eine Streichung des Ausschlusses der Anderen Leistungsanbieter von diesen Vergünstigungen ausgesprochen.
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Gesetzliche Unklarheiten im Sozialgesetzbuch sollen beseitigt werden (Bundestagsbericht inkl. Reden)
Weitere Dokumente (Plenarvorgang)
(Quellle: Deutscher Bundestag)
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