13.03.2017 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Menschenrechtsinstitut begleitet Umsetzung der UN-BRK in Nordrhein-Westfalen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Anfang März 2017 die Begleitung und Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nordrhein-Westfalen (NRW) intensiviert.

Nordrhein-Westfalen hat 2016 als erstes Bundesland mit dem Inklusionsstärkungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ISG NRW) einen übergreifenden rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der UN-BRK in Landesrecht geschaffen. "Das Gesetz ist natürlich kein Selbstläufer. Jetzt kommt es auf die Umsetzung in der Praxis der staatlichen Stellen an, ob durch das Gesetz die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention besser erreicht werden", so Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte.

Aufgabe der Monitoring-Stelle sei beispielsweise die Beratung der Landesregierung bei Gesetzgebungsverfahren, die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Stelle berät auch Behörden und Gremien, die auf unterschiedlichen Ebenen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen organisieren, unter anderem die Kommunalen Spitzenverbände und die Landschaftsverbände, die Landesbehindertenbeauftragte und den Inklusionsbeirat.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Für das Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat es 2009 die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Zur Begleitung der Umsetzung in NRW haben das Land und das Deutsche Institut für Menschenrechte nach §11 des Inklusionsgrundsätzegesetzes (IGG) einen Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Weitere Informationen:

Länderprojekte der Monitoring-Stelle UN-BRK: Nordrhein-Westfalen

Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen (IGG NRW)

(Quelle: Monitoring-Stelle UN-BRK)


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