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Aufgrund des Nationalen Aktionsplans haben sich verschiedene Länder dazu entschlossen, für ihren Zuständigkeitbereich ebenfalls Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK zu erstellen.
Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention fördert die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und überwacht die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland und in den verschiedenen Bundesländern. Als unabhängige Stelle ist sie beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt. Auf ihrer Website bietet die Monitoring-Stelle einen Überblick über den Stand der Aktions- und Maßnahmenpläne zur Umsetzung der UN-BRK in Bund und Ländern in diesen Themenbereichen
Zur Übersichtsseite der Monitoringstelle: Bund und Länder im Vergleich
Eine weitere Übersicht auch zu Aktionsplänen von Kreisen und Städten u. a. bietet die Seite "Gemeinsam einfach machen" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Aktionspläne
(Quelle: Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention)
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