04.06.2024 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Monitoring-Stelle UN-BRK zum Recht auf inklusive Berufsausbildung und Arbeit in Berlin

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat in einem aktuellen Bericht auf wesentliche Umsetzungsdefizite in Bezug auf das in Artikel 27 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankerte Recht auf Arbeit und Beschäftigung hingewiesen. Sie hat dazu insbesondere untersucht, wie sich das Recht auf gleichberechtigte Beschäftigung in einem offenen, inklusiven und barrierefrei zugänglichem Arbeitsmarkt im Land Berlin darstellt.

„Im letzten Jahr wurde von den Vereinten Nationen zum zweiten Mal überprüft, wie Deutschland die UN-BRK umsetzt. Angelehnt an die Beobachtungen und Empfehlungen, die der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Staatenprüfung Deutschlands geäußert hat, haben wir untersucht, wie sich die Lage im Land Berlin darstellt. Dabei hat sich ein durchwachsenes Bild ergeben“, so Frieder Kurbjeweit, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Länderprojekts Berlin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention.

Der Bericht „Das Recht auf inklusive Berufsausbildung und Arbeit von Menschen mit Behinderungen in Berlin“ macht deutlich, dass die drei großen Probleme, die der UN-Fachausschuss Deutschland als Ganzes attestiert hat – eine hohe Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen, viele Werkstattbeschäftigte und eine niedrige Zahl von Übergängen auf den ersten Arbeitsmarkt – auch in Berlin deutlich zu erkennen sind. Demnach sei zwar die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen konjunkturell bedingt in Berlin in den letzten Jahren gesunken, die Anzahl von Menschen, die in segregierenden Behindertenwerkstätten arbeiten, aber nicht zurückgegangen, sondern befinde sich seit 2016 auf unverändertem Niveau. Diese Menschen hätten von der verbesserten Arbeitsmarktlage der letzten Jahre nicht profitiert, kommentiert die Monitoring-Stelle und ergänzt: „Die bundesgesetzlichen Förderinstrumente für eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt werden bisher kaum genutzt. Berlin hat es versäumt, die Vermittlung von Budgets für Arbeit offensiv anzugehen. Gemessen an der Bevölkerungszahl arbeiten beispielsweise in Hamburg achtmal so viele Menschen mit Behinderungen mit einem Budget für Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt.“

Fehlende inklusive Berufsausbildung

Noch gravierender stellen sich die Umsetzungsprobleme aus Sicht der Monitoring-Stelle beim Budget für Ausbildung dar, das als Ausgangspunkt für eine Berufslaufbahn außerhalb einer Werkstatt fungieren könnte. Laut dem im Dezember 2023 erschienenen Zwischenbericht zum Maßnahmenplan der Landesregierung „Berlin inklusiv – Berliner Maßnahmenplan 2020 bis 2025 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ seien in ganz Berlin erst zwei Budgets für Ausbildung realisiert worden. Viele junge Menschen mit Behinderungen in Berlin starteten jedes Jahr eine Tätigkeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, obwohl aktuelle Studienergebnisse nahelegten, dass insbesondere junge Menschen mit Behinderungen sich eine andere berufliche Zukunft wünschen. „Weiterhin verhindern das segregierende Schulsystem und eine Vielzahl von Barrieren beim Übergang in die Ausbildung oder auf dem Arbeitsmarkt eine gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit.“

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hält es für dringend notwendig, jetzt den rechtlichen Rahmen für die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für öffentliche Arbeitgeber zu schaffen und eine breite Kampagne zur Inanspruchnahme der Budgets für Ausbildung und für Arbeit zu starten.

Zum Bericht der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

(Quelle: Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.