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In ihrer Stellungnahme vom 31. März 2011 wendet sich die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenkonvention an die Länder, die Kultusministerkonferenz und den Bund. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK seien für die Umsetzung der schulischen Inklusion weiterhin enorme strukturelle Anstrengungen notwendig.
Inklusion im Schulsystem heißt laut Monitoring-Stelle, das individuelle Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu einem sinnvollen wohnortnahen Bildungsangebot an einer Regelschule einzulösen.
Ausführlich nimmt die Monitoring-Stelle Bezug auf die bisherigen Maßnahmen und Positionen von Bund, Ländern und der Kultusministerkonferenz (KMK) und gibt hierzu ihre Empfehlungen ab.
In der Anlage führt sie ihre Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystem auf, unterteilt nach Aspekten der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Akzeptierbarkeit, und Anpassungsfähigkeit.
(Quelle: Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention)
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