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Die „Krankenhausbegleitung für Menschen mit Behinderungen durch eine Vertrauensperson“ ist das Thema eines neuen barrierefreien Erklärvideos bei Reha-Recht.de. Konzipiert wurde es vom Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Rechtsgrundlagen für die Krankenhausbegleitung sind § 44b SGB V und § 113 Abs. 6 SGB IX. Einfach erklärt werden die Rahmenbedingungen hierfür in dem Film des ZSH. Dabei werden in rund zwei Minuten folgende Fragen beantwortet: Wer kann einen behinderten Menschen ins Krankenhaus begleiten? Wann ist das möglich? Muss die Begleitperson dann trotzdem arbeiten? Bekommt die Begleitperson dann kein Geld?
Das Erklärvideo ist entstanden im Forschungsprojekt „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht“ (ZIP – NaTAR), das vom Bundesministerium für Arbeit aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird. Interessierte können aus zwei Fassungen wählen, die unter Youtube veröffentlicht sind:
Erklärvideo mit Audiodeskription und Untertitelung
Erklärvideo mit Deutscher Gebärdensprache und Untertitelung
Auch unter Medien bei Reha-Recht.de sind die Links zu den Erklärvideos zu finden.
Zum Weiterlesen bietet sich der Fachbeitrag von Janßen „Die Neuregelungen zur Krankenhausbegleitung“ an: Beitrag A41-2021
Diesen Beitrag gibt es auch in Leichter Sprache unter folgendem Link: "Assistenz im Kranken-Haus"
(Quelle: Zentrum für Sozialforschung Halle e. V.
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