12.08.2026 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Neue tarifliche Eingruppierung für Fachpraktiker-Abschlüsse beim Bund

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat die Definition der Berufsausbildung nach § 11 des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) für Ausbildungen zur Fachpraktikerin bzw. zum Fachpraktiker geöffnet. Auszubildende mit einem entsprechenden Abschluss erhalten damit eine gleichwertige Eingruppierung wie bei staatlich anerkannten regulären Berufsausbildungen.

Fachpraktiker-Ausbildungen nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 42r Handwerksordnung (HwO) sind eine Ausbildungsform für Menschen mit Behinderung, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf machen können. Die Fachpraktiker-Ausbildung orientiert sich an staatlich anerkannten Ausbildungsberufen und fokussiert ggf. mehr Praxisanteile und weniger Theorie.

Das Bundesinnenministerium hat am 10. August 2026 per Rundschreiben darüber informiert, dass die Regelung des § 11 TV EntgO Bund in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium übertariflich geöffnet wird, um für Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Fachpraktiker-Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen eine gleichwertige tarifliche Eingruppierung wie für staatlich anerkannte Berufsausbildungen nach § 4 BBiG und § 25 HwO zu ermöglichen. Das BMI hat zudem auf mögliche Auswirkungen auf Stellenausschreibungen der Dienststellen hingewiesen.

Zum Rundschreiben

(Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat)


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