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Für die Zusammenarbeit von Berufsbildungswerken (BBW) und Bundesagentur für Arbeit (BA) gilt ab 1. August 2015 ein neuer Rahmenvertrag. Ziel ist, dass die BBW zukünftig in ganz Deutschland für Berufseinsteiger die gleiche Qualität der Leistungen erbringen. Unterstützungsleistungen sollen dabei noch mehr an der individuellen Situation der Menschen ausgerichtet werden.
Am 22. Juli 2015 unterzeichneten Johannes Pfeiffer für die Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie Michael Breitsameter und Walter Krug von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) den neuen Rahmenvertrag. Dieser regelt u. a. die Zusammenarbeit der Berufsbildungswerke (BBW) und der Bundesagentur für Arbeit z. B. bei der Qualitätssicherung von Maßnahmen für junge Menschen mit Behinderung in Berufsbildungswerken.
Mit dem neuen Rahmenvertrag bestätigen die BBW, dass sie ihre Unterstützungsleistungen noch mehr an der individuellen Situation der Menschen ausrichten werden. Berufsbildungswerke lassen sich damit an ihrer Personenzentrierung, ihrer Teilhabe- und Ergebnisorientierung messen, teilt der Dachverband BAG BBW dazu mit.
Die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerkewollen mit dem am 1. August 2015 in Kraft tretenden Rahmenvertrag die Grundlage für ein qualitativ hochwertiges Angebot der beruflichen Rehabilitation schaffen.
(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke)
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