Niedersachsen: 10-Punkte-Plan für mehr Inklusion im Arbeitsleben
Das Land Niedersachsen hat Anfang Juli 2026 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden einen Zehn-Punkte-Plan für mehr Inklusion im Arbeitsleben vorgestellt. Finanzielle Anreize für die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, Netzwerkarbeit sowie verbesserte Information und Beratung sollen die berufliche Teilhabe von schwerbehinderten Menschen voranbringen.
In Niedersachsen waren im Januar 2026 rund 15.660 Menschen mit einer Schwerbehinderung arbeitslos gemeldet. Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) belegen, dass nicht nur ihre Erwerbsbeteiligung niedriger ist als bei der Bevölkerung ohne Behinderungen, sondern sie trotz guter Qualifizierung auch häufiger und länger von Arbeitslosigkeit betroffen sind (BA, Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen 2024, April 2025).
Um künftig Barrieren abzubauen und passende Rahmenbedingungen für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen zu fördern, haben sich wesentliche Akteure in Niedersachsen nun auf zehn Maßnahmen verständigt. Am „Runden Tisch“ sind dazu das Niedersächsische Arbeits- und Sozialministerium, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der BA, das Integrationsamt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, der Niedersächsische Landkreistag (NLT), der Niedersächsische Städtetag (NST), die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V. (LAG FW), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN) zusammengekommen.
Der größte Teil der erwerbstätigen Menschen mit Schwerbehinderung in Niedersachsen bedürfe keiner besonderen Unterstützungsmaßnahmen, heißt es einleitend in ihrem neuen 10-Punkte-Plan. In den Fällen, in denen behinderungsbedingte Einschränkungen spezielle Hilfen erforderlich machten, gebe es vielfältige Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmende. Oftmals seien diese Unterstützungsmöglichkeiten jedoch nicht ausreichend bekannt oder das Finden der richtigen Ansprechperson gestalte sich schwierig. Die Partnerinnen und Partner des Runden Tisches haben deshalb verschiedene Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung herausgearbeitet, die einen Beitrag zu mehr Transparenz bei Förder- und Unterstützungsangeboten der verschiedenen Reha-Träger leisten.
„Niedersachsen als Vorreiter“
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote, betont: „Menschen mit Behinderungen gehören selbstverständlich in unsere Arbeitswelt. Wer Barrieren abbaut, gewinnt: Unternehmen und der öffentliche Dienst gewinnen engagierte Fachkräfte, unsere Gesellschaft gewinnt an Vielfalt, Gerechtigkeit und Zusammenhalt. Niedersachsen hat die Chance, Vorreiter für einen inklusiven Arbeitsmarkt zu werden – wirtschaftlich stark und sozial gerecht.“
Erreicht werden soll dies u. a. durch mehr Information und Beratung von Arbeitgebenden und schwerbehinderten Menschen. Dazu sollen alle Leistungsträger gemeinsam für Niedersachsen eine umfassende Übersicht zu den Beratungs-, Unterstützungs- und Förderangeboten erarbeiten und dabei auf digitale Barrierefreiheit achten. Das Niedersächsische Sozialministerium, die BA und das Integrationsamt erarbeiten zusammen mit den Unternehmerverbänden ein Faktenpapier, das die Vorurteile von Arbeitgebenden bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen entkräften und Transparenz schaffen soll. Die Partnerinnen und Partner des Runden Tisches setzen sich zudem für eine Ergänzung des SGB IX ein: Sie wollen erreichen, dass Kontaktdaten von Arbeitgebenden, die die Beschäftigungsquote nicht erfüllen, durch die BA oder das Integrationsamt an die EAA weitergegeben werden dürfen, um diese Daten für Beratungszwecke nutzen zu können.
Ein weiterer Punkt der Initiative gilt der regionalen Vernetzung: Unter Beteiligung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), der Integrationsfachdienste, des Integrationsamtes, der Jobcenter, der BA, der Arbeitgebenden und Kammern sowie sonstiger Partnerinnen und Partner sollen regelmäßige Arbeitstreffen und Austauschformate etabliert oder weiter verstetigt werden.
Zugleich zielt ein Teil der geplanten Maßnahmen auf eine finanzielle Unterstützung von Unternehmen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ab. Diese kann auch dann schon greifen, wenn es sich lediglich um Praktikumsverhältnisse handelt, z. B. in Form einer „Praktikumsprämie“, da Berufspraktika oftmals der Einstieg in eine Beschäftigung bedeuten könnten.
- Die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der BA, das niedersächsische Sozialministerium und das Integrationsamt prüfen gemeinsam die Entwicklung eines neuen länderspezifischen Sonderprogramms „Job-Carving“, mit dem die Arbeitgebenden finanziell beim Job-Carving-Prozess unterstützt werden können. Mit dem Job-Carving, was so viel bedeutet wie „eine Arbeitsstelle schnitzen“, wird ein Arbeitsplatz nach Maß für einen schwerbehinderten Menschen gestaltet.
- Mit dem bis 31. Dezember 2025 befristeten Sonderprogramm des Landes wurden befristete sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse von bis zu sechs Monaten aus Mitteln der Ausgleichsabgabe mit einem Lohnkostenzuschuss von bis zu 100 Prozent gefördert. Dieses Programm soll nun fortgesetzt werden: „Durch die Unterstützung konnten Arbeitgebende Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung ohne weitergehende finanzielle Verpflichtungen kennen lernen und sich von deren Qualitäten überzeugen.“ Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden um 750.000 € auf insgesamt 3.000.000 € pro Jahr erhöht.
- Mit dem landeseigenen Arbeitsmarktprogramm „Arbeit ohne Hindernisse“ fördert das Land aus der Ausgleichsabgabe neue und unbefristete Beschäftigungsverhältnisse für schwerbehinderte Menschen durch einen degressiven Lohnkostenzuschuss von bis zu 70 % mit einer Gesamtsumme von bis zu 40.000 € bzw. bei Arbeitnehmenden über 55 Jahre von bis zu 80 % mit einer Gesamtsumme von bis zu 50.000 €. Diese Förderkonditionen sollen „unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen sowie der in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Lohnkosten“ aktualisiert werden.
„Positive Erfahrungswerte nutzen“
Der Sozialverband SoVD in Niedersachsen begrüßt den 10-Punkte-Plan. Beim Maßnahmenkatalog fehlen dem größten Sozialverband in Niedersachsen allerdings zwei Dinge: eine bessere Verzahnung mit den Werkstätten für Menschen mit Behinderung und eine stärkere Nutzung des Know-hows kleiner Unternehmen. „Hier ist die Beschäftigungsquote der Menschen mit Behinderung in den zurückliegenden Jahren um 33 Prozent gestiegen – und dass ohne eine Verpflichtung. Hier gibt es also positive Erfahrungswerte, die wir dringend nutzen müssen“, fordert der SoVD-Vorstand. Außerdem müssten Werkstätten für Menschen mit Behinderung einen besseren Übergang in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. „Die Übergangsquote ist bislang viel zu gering“, sagt Kortylak und ergänzt: „Wichtig ist, dass die guten Vorschläge jetzt schnell angepackt werden und an manchen Stellen noch nachgebessert wird. Wir brauchen mehr Menschen mit Behinderung auf dem regulären Arbeitsmarkt.“
Zum 10-Punkte-Plan des Landes Niedersachsen
(Quellen: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank, Sozialverband Deutschland – Landesverband Niedersachsen)
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