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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Verbände zu einer Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen" aufgerufen. Auf veröffentlichte Stellungnahmen wird im Folgenden hingewiesen.
Der Referentenentwurf beinhaltet u. a. Änderungen, die Menschen mit Behinderungen betreffen können.
Die Assistierte Ausbildung soll um zwei Ausbildungsjahrgänge verlängert werden. Maßnahmen der Assistierten Ausbildung (§ 130 SGB III) können aktuell noch bis zum 30. September 2018 beginnen. Um breitere Erkenntnisse über die Wirkung der Assistierten Ausbildung gewinnen und auf dieser Grundlage dauerhaft über die Zukunft des befristeten Instruments beraten und entscheiden zu können, soll mehr Zeit zur Verfügung gestellt werden, so der Gesetzgeber.
Die EU-Richtlinie 16/2102 soll innerhalb des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) umgesetzt werden. Dafür sieht der Gesetzentwurf u. a. folgende Gesetzesänderungen vor:
Basisinformationen über den Vorgang auf der Webseite des Deutschen Bundestags
(Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird ggf. fortgesetzt)
Zur Stellungnahme des AWO Bundesverbandes vom 21. Februar 2018 (PDF, 293 KB)
Zur Stellungnahme des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (dvbs) vom 21. Februar 2018
Weitere Stellungnahmen sind auch in der Ausschussdrucksache 19(11)56 zusammengeführt (PDF).
(Quelle: AWO Bundesverband, Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V., Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.)
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