24.11.2022 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Qualitätsstandards im Gesamtplanverfahren bei Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Die Broschüre „Qualitätsstandards zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen“ des Landesverbands Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern beschreibt anschaulich und praxisnah, was Teilhabeorientierung in der Umsetzung und Durchführung des Gesamtplanverfahrens bei psychisch erkrankten Menschen ausmacht.

Um eine personenzentrierte und am individuellen Bedarf ausgerichtete Teilhabeplanung im Bereich der Eingliederungshilfe zu ermöglichen, wurde mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) das Gesamtplanverfahren (§ 117 SGB IX) verankert. Psychisch erkrankte Menschen bringen in der Regel besondere Bedarfe mit, die in allen Phasen der Teilhabeplanung zu berücksichtigen sind. Die beschriebenen Qualitätsstandards richten sich an Akteure der Eingliederungshilfe und erklären, wie eine personenzentrierte und sozialraumorientierte Leistungserbringung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen umsetzbar ist. Dabei werden Qualitätsmerkmale wie u. a. Partnerschaftlichkeit, Transparenz, Barrierefreiheit, Personen- und Zielorientierung definiert. Anschaulich beschreibt die Publikation mögliche Barrieren für psychisch beeinträchtigte Menschen in den einzelnen Phasen des Gesamtplanverfahrens. So wird deutlich, wie wichtig es ist, dass Akteure der Eingliederungshilfe ihren Klientinnen und Klienten genau erklären, was in welcher Phase passiert – welche Unterlagen werden eingeholt, welche nicht? Wer ist wann der zuständige Ansprechpartner? Was sind die nächsten Schritte? Auch ein Hinweis auf die Möglichkeit, eine Person des Vertrauens hinzuzuholen oder sich bei der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) beraten zu lassen, kann Hemmschwellen abbauen.

Die Standards umfassen die Bereiche Bedarfsermittlung, Leistungskoordination, Gesamtplankonferenz, Abstimmung der Leistungen, Leistungserbringung sowie Weiterbewilligung. Das Konzept verfolgt eine ganzheitliche und sozialraumorientierte Betrachtungsweise hinsichtlich der Situation der Antragstellerinnen und Antragsteller. Schwankungen als Merkmal einer psychischen Erkrankung seien zu berücksichtigen, ebenso die vorhandenen Ressourcen der oder des Einzelnen. Bei Leistungen der Eingliederungshilfe handele es sich nicht um Maßnahmen von der Stange, sondern um Maßnahmen, die im Sinne der Personenzentrierung individuell zugeschnitten sind, so die Autoren.

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern stellt die Broschüre „Qualitätsstandards zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen“ auf seiner Website zum kostenfreien Download zur Verfügung.

Weitere Informationen auf der Website des Landesverbands Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern

(Quelle: Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern)


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