29.03.2019 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen

Referentenentwurf: Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0

Weniger Hürden für Menschen mit Behinderungen auf Webseiten öffentlicher Stellen: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im März 2019 den "Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)" vorgelegt.

Am 23. Dezember 2016 ist die EU Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Kraft getreten; 2018 kamen zwei Durchführungsbeschlüsse der EU hinzu. Durch Änderungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist die Richtlinie für den Zuständigkeitsbereich des Bundes umgesetzt worden. In der Folge besteht zum Teil sprachlicher Angleichungs- und zum Teil Konkretisierungsbedarf bei der BITV 2.0 sowie der Behindertengleichstellungs-Schlichtungsverordnung (BGleiSV).

Die BITV 2.0 soll u. a. Neuregelungen der Barrierefreiheitsanforderungen, Anpassungen der Regelung zu Inhalten in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache sowie eine Ergänzung zu Erläuterungen der Erklärung zur Barrierefreiheit, des Überwachungsverfahrens und zur Berichterstattung erhalten.

Es ist vorgesehen, eine neu einzurichtende Überwachungsstelle bei der DRV Knappschaft-Bahn-See mit der Umsetzung und Dokumentation zu beauftragen.

Zum Referentenentwurf der Verordnung auf der Webseite des BMAS

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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