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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 24. November 2022 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts veröffentlicht. Verbände und Organisationen können hierzu eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
Das BMAS unterstreicht, es sei für eine inklusive Gesellschaft entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Auch vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs sei es geboten, Menschen mit Behinderungen darin zu unterstützen, einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können.
Die Maßnahmen des Gesetzentwurfs sollen mehr Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen in reguläre Arbeit bringen bzw. in Arbeit halten und eine zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung ermöglichen.
Der Referentenentwurf beinhaltet u. a. folgende Maßnahmen:
Der Referentenentwurf ist unter folgendem Link des BMAS abrufbar:
Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
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