09.12.2025 Sonstige Veröffentlichungen

REHADAT-kompakt: Reha-Träger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) dienen dazu, die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Wann hierbei welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, vermittelt die aktuelle Ausgabe 17 von REHADAT-kompakt auf knapp zwei Seiten.

Neben der Frage des Anspruchs auf LTA und der zuständigen Träger geht die Publikation auch kurz auf die Antragstellung und Leistungserbringung ein sowie darauf, wie Arbeitgebende miteinbezogen werden.

„LTA müssen beantragt werden – am besten direkt beim zuständigen Reha-Träger“, hebt die Publikation deutlich hervor und erläutert auch, dass der Reha-Träger bei Antragseingang prüft, ob er zuständig ist. „Ist er dies nicht, muss er den Antrag innerhalb von zwei Wochen an den zuständigen Träger weiterleiten und die antragstellende Person darüber informieren.“

Ergänzt werden die Informationen durch eine Liste von Ansprechstellen für eine tiefere Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung sowie durch Links zum Informationssystem von REHADAT.

Ausgabe 17 ist abrufbar unter der Übersichtsseite: REHADAT-kompakt

(Quelle: REHADAT)


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